Nebeneinkünfte von Basler Ex-Regierungsräten unter der Lupe

Die baselstädtische Finanzkontrolle hat nach dem Rücktritt des früheren Gesundheitsdirektors Carlo Conti die Nebeneinkünfte auch früherer Regierungsmitglieder untersucht. Der im Auftrag der Regierung erstellte Bericht förderte vorwiegend kleine Differenzen zutage. In einem Fall blieb die Ursache unklar.

Die baselstädtische Finanzkontrolle hat nach dem Rücktritt des früheren Gesundheitsdirektors Carlo Conti die Nebeneinkünfte auch früherer Regierungsmitglieder untersucht. Der im Auftrag der Regierung erstellte Bericht förderte vorwiegend kleine Differenzen zutage. In einem Fall blieb die Ursache unklar.

Regierungsrat Conti hatte im Januar 2014 Unkorrektheiten bei der Deklaration von Nebeneinkünften von 107’000 Franken in den Jahren 2000 bis 2013 offengelegt und seinen Rücktritt bekanntgegeben. Die Regierung liess darauf von der Finanzkontrolle die Nebeneinkünfte aller Regierungsmitglieder seit 2004 überprüfen.

Unklare Differenz

Am Donnerstag veröffentlichte sie nun den zweiten Prüfbericht. Dieser betrifft die Abrechnung der Nebeneinkünfte von sechs früheren Regierungsmitgliedern von 2004 bis 2013, wie Regierungspräsident Guy Morin vor den Medien sagte. Bei zwei alt Regierungsräten fand sie keine Mängel, bei zwei weiteren lagen diese im kleinen Tausender-Bereich.

Einen Differenzbetrag von 33’375 Franken ergab indes die Überprüfung der Abrechnungen des früheren Finanzdirektors Ulrich Vischer, im Amt von 1992 bis 2005. Um diesen Betrag weicht die Lohnbuchhaltung des Kantons für das Jahr 2004 von den Angaben angefragter Organisationen ab, die Nebeneinkünfte an Vischer ausgerichtet hatten.

Was zur Differenz geführt hat und wo der Fehler passiert ist, sei jedoch nicht mehr zu eruieren, sagte Morin. Die Selbstdeklaration Vischers sei weder bei ihm noch – trotz zehnjähriger Aufbewahrungsfrist – beim Zentralen Personaldienst (ZPD) des Kantons vorhanden. Deshalb sei nicht belegt, dass Vischer seine Nebeneinkünfte nicht vollständig deklariert hätte. Vischer selbst sei überzeugt, dies stets korrekt getan zu haben.

Unklare Regelung

Eine Differenz von 19’675 Franken ergab sich zudem in der Abrechnung von alt Regierungsrat Ralph Lewin, im Amt von 1997 bis 2009. Ursache waren indes unklare Umsetzungsregeln seitens des Kantons zusammen mit der vergleichsweise hohen Zahl von Mandaten, die Lewin als Wirtschaftsdirektor hatte, wie Finanzdirektorin Eva Herzog erklärte.

So war Lewin davon ausgegangen, bei der Selbstdeklaration sei das Netto-und nicht das Bruttoeinkommen massgeblich. Laut Herzog war in dieser Frage auch die Praxis des Personaldienstes nicht konsequent, und die Gesetzesgrundlage habe in guten Treuen auf beide Arten ausgelegt werden können.

Dasselbe Problem trat in den Abrechnungen von alt Baudirektorin Barbara Schneider (1997 bis 2009) und alt Polizeidirektor Jörg Schild (1992 bis 2006) auf. Bei Schild kam noch Weiteres wie eine Falschabrechnung durch den ZPD hinzu. Die Fehlbeträge blieben indes im Bagatellbereich: Bei Schneider waren es 3871, bei Schild 3829 Franken.

Rückerstattung

Wie Morin ausführte, erklärten die ehemaligen Regierungsmitglieder in einem Gespräch mit der derzeitigen Regierung, sie würden die im Bericht genannten Beträge dem Kanton erstatten. Dies geschehe allerdings freiwillig, das heisst ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs und ungeachtet einer möglichen Verjährung.

Keine Mängel stellte die Finanzkontrolle bei alt Justizdirektor Hans Martin Tschudi (1994 bis 2005) und alt Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (2006 bis 2013) fest. Schon im Juli 2014 vorgelegt hatte die Regierung einen Finanzkontrollbericht betreffend die amtierenden Regierungsmitglieder; auch dieser förderte nur Fehlbeträge im kleinen Tausender-Bereich zutage.

Nach dem Rücktritt Contis hatte die Regierung zudem Verbesserungen umgesetzt. Unter anderem werden Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern aus Verwaltungsratsmandaten und ähnlichem seit Anfang 2015 von den betreffenden Institutionen direkt an den Kanton überwiesen, der diese dann abrechnet.

Bericht angefordert

Ob nach dem jetzt vorgelegten zweiten Bericht der Finanzkontrolle auch die Staatsanwaltschaft aktiv wird, ist noch offen. Man habe den Bericht angefordert, sagte ein Sprecher der Behörde. Dann werde man aufgrund desselben prüfen, ob Verdachtsmomente für eine Straftat vorliegen; gegebenfalls ginge es um ungetreue Amtsführung oder Betrug.

Aufgrund des ersten Berichts der Finanzkontrolle hatte die Staatsanwaltschaft 2014 Abklärungen gegen alle amtierenden Regierungsmitglieder eingeleitet. Noch im gleichen Jahr stellte sie diese aber wieder ein. Lediglich das Ermittlungsverfahren gegen Conti wurde erst im Frühjahr 2015 eingestellt.

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