Ausländische Internetportale mit Geldspielen sollen in der Schweiz nicht blockiert werden. Die Rechtskommission des Nationalrates lehnt diese Massnahme ab, allerdings mit knapper Mehrheit.
Der Ständerat hatte dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, wonach nicht zugelassene Geldspiele gesperrt werden könnten. Die Nationalratskommission hat sich nun mit 13 zu 12 Stimmen dagegen ausgesprochen, wie sie am Freitag mitteilte.
Die Mehrheit betrachte Internet-Sperren als unverhältnismässig, sagte Beat Flach (GLP/AG) vor den Medien in Bern. Zudem seien solche Sperren leicht zu umgehen. Auch seien sie tendenziell technologiefeindlich.
Entwicklung beobachten
Die Kommission schlägt vor, dass die Spielbankenkommission die Entwicklung beobachtet und ausländische Anbieter darauf hinweist, dass ihr Angebot in der Schweiz nicht genutzt werden darf. Sie könnte sie auch dazu auffordern, Nutzer aus der Schweiz zu sperren oder Strafanzeige erstatten.
Sollte der Bundesrat fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes feststellen, dass weitergehende Massnahmen erforderlich sind, soll er diese beschliessen dürfen. Die Massnahmen müssten aber verhältnismässig sein und die Meinungs- und Informationsfreiheit respektieren, fordert die Kommission.
Apps statt Internetportale
In fünf Jahren werde sich die Technologie ohnehin weiterentwickelt haben, gab Flach zu bedenken. Voraussichtlich stünden dann nicht mehr Internetportale im Zentrum, sondern Apps.
Die Kommission hatte auch andere Möglichkeiten diskutiert, darunter ein Verbot für Suchmaschinen, unerlaubte Internetseiten anzuzeigen. Diese Lösung überzeugte aber nicht. Abgelehnt hat es die Kommission auch, den fraglichen Artikel ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Keine Online-Konzessionen
Dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt ist die Nationalratskommission beim Konzessionsmodell, allerdings per Stichentscheid von Präsident Jean Christophe Schwaab (SP/VD).
Nach dem Willen der Mehrheit soll es wie bisher zwei Arten von Konzessionen geben. Online-Geldspiele darf nur anbieten, wer die Voraussetzung für eine A-Konzession erfüllt. Die Minderheit schlägt ein Modell vor, das separate Konzessionen für Online-Angebote erlaubt und so auch ausländischen Anbietern offen stehen würde.
Spielgemeinschaften verbieten
Wie der Bundesrat und der Ständerat will die Nationalratskommission zudem die gewerbliche Organisation von Spielgemeinschaften zur Teilnahme an Grossspielen durch Dritte verbieten. Das beschloss sie mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Für ein Verbot spreche, dass ein grosser Teil der Gewinne nicht an die Spieler ausgeschüttet werde, sagte Schwaab. Zudem sehe die Verfassung solche Angebote nicht vor.
Keine Steuern für Lottomillionäre
Weiter will die Kommission – wie der Bundesrat – sämtliche Geldspielgewinne von den Steuern befreien. Der Ständerat möchte Gewinne aus Lotterien und Sportwetten ab einem Betrag von 1 Million Franken besteuern. Die Nationalratskommission lehnte das mit 14 zu 10 Stimmen ab.
Eine Minderheit möchte dem Vorschlag des Ständerates folgen, aber auch Gewinne aus Online-Geldspielen besteuern. Eine andere Minderheit möchte zusätzlich Spielbankengewinne ab 10’000 Franken besteuern. Heute sind Casino-Gewinne steuerbefreit, solche aus Lotterien und Sportwetten nicht.
Einigkeit zu Prävention
Weniger umstritten sind die Massnahmen zur Prävention von Spielsucht. Die Nationalratskommission folgte hier dem Bundesrat und dem Ständerat. Eine Abgabe zur Finanzierung solcher Massnahmen sowie die Schaffung einer Spielsucht-Kommission lehnte sie ab.
Punktuell hat die Kommission die Vorlage ergänzt. So sprach sie sich dafür aus, die Lohnbezüge von Personen, die bei einem Anbieter von Grossspielen arbeiten, auf das Salär eines Bundesrats zu begrenzen. Weiter schlägt sie vor, dass künftig auch Spielbanken Geschicklichkeitsspiele durchführen und Sportwetten und Lotterien anbieten dürfen.
In der Gesamtabstimmung hiess die Rechtskommission das neuen Geldspielgesetz mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession damit befassen.