Neu regelt ein Gesetz den Handel mit geschützten Arten

Der Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten soll auch in der Schweiz mit einem Gesetz geregelt werden. Bisher gab es dafür nur eine Verordnung. Nach dem Nationalrat verabschiedete am Mittwoch auch der Ständerat die Vorlage mit 40 zu 0 Stimmen.

Das Fell eines Eisbären (Bild: sda)

Der Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten soll auch in der Schweiz mit einem Gesetz geregelt werden. Bisher gab es dafür nur eine Verordnung. Nach dem Nationalrat verabschiedete am Mittwoch auch der Ständerat die Vorlage mit 40 zu 0 Stimmen.

Im Ständerat war das Gesetz völlig unbestritten. Wie der Nationalrat brachte die kleine Kammer an der Vorlage keine Änderungen an. Damit können die bisherigen Verordnungsbestimmungen in ein Gesetz überführt werden. Die bisherige Praxis in Sachen Artenschutz ändert sich damit nicht.

Das Gesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) setzt das internationale Artenschutz-Übereinkommen CITES um, für das die Schweiz Depositarstaat ist. Der Handelskonvention sind 175 Staaten beigetreten. Die Schweiz gehört seit 1975 dazu.

Geregelt ist im internationalen Vertrag der Handel mit rund 5000 Tierarten. CITES verbietet etwa die Einfuhr von neuem Elefanten-Elfenbein und regelt den Import von Kaviar, Schlangenleder oder Kakteen.

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