Der Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland kann vorerst nicht gebaut werden: Das Kantonsgericht hat am Mittwoch einstimmig eine Beschwerde von Anwohnern gutgeheissen. Das Bauvorhaben ist Opfer mangelhafter kantonaler Gesetzgebung geworden.
Stockwerkeigentümer eines Nachbarhauses hatten das Projekt ans Kantonsgericht gezogen. Dieses befand nun, dass das Vorhaben zwar zonenkonform sei, jedoch den nötigen Abstand zum Rösernbach nicht einhalte. Das Gericht wies daher die Sache zur Neuüberprüfung ans Bauinspektorat zurück: Möglich wäre allenfalls auch eine Ausnahmebewilligung.
Gestolpert ist das Psychiatrieprojekt über eine Bestimmung im Baselbieter Bau- und Raumplanungsgesetz. Darin hat der Kanton festgehalten, dass im Baugebiet bisherige kantonale und kommunale Gewässerbaulinien und -abstände auch als Gewässerräume im Sinne des vom Bund vorgegebenen Gewässerschutzes gelten sollen.
Mit einer solch generellen Festlegung nicht respektiert hat der Kanton aus Sicht des Gerichts jedoch die – vom Bund ebenfalls geforderten – Mitwirkungsrechte Betroffener wie etwa der Grundeigentümer. Die Bestimmung sei daher nicht anwendbar, und es gelte eine solche des Bundes, die aber acht statt der zonengemässen sechs Meter Abstand zum Bach verlangt.
Die Psychiatrie Baselland hatte 2015 das Baugesuch eingereicht für den Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dieser soll an der Goldbrunnenstrasse am Rande des bestehenden Psychiatrie-Areals entstehen. Bauinspektorat und Baurekurskommission hatten Einsprachen der Anwohner noch abgelehnt.