Die Ruhegehälter für Aargauer Ex-Regierungsräte sollen auf eine neue Basis gestellt werden. Die Regierungsräte sollen wie alle Staatsangestellte in einer Pensionskasse versichert sein. Wer vor dem Pensionsalter abtritt, soll eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente erhalten.
Diese Regelung schlägt der Regierungsrat in einer am Freitag veröffentlichten Botschaft vor. Er erfüllt eine vom Grossen Rat überwiesene SVP-Motion, wonach die Ruhegehälter für ehemalige Exekutivmitglieder gekürzt werden müssen.
Bei seinem Vorschlag orientiert sich der Regierungsrat weitgehend an den Spielregeln in anderen Kantonen. Ein Magistrat soll bei Amtsantritt bundesrechtskonform nach den gleichen Grundsätzen wie das Staatspersonal bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert werden.
Wenn ein Regierungsrat nach Vollendung des 55. Altersjahrs zurücktritt oder nicht mehr wiedergewählt wird, so erhält er gemäss Vorschlag längstens bis zum ordentlichen Pensionsalter 65 eine Übergangsrente. Diese Rente soll maximal 50 Prozent des zuletzt bezogenen Bruttolohns betragen – also höchstens 150’000 Franken.
Abgangsentschädigung für jüngere Regierungsmitglieder
Auf diesem Ruhegehalt sollen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Scheidet ein Regierungsrat vor Vollendung des 55. Altersjahrs aus, soll es eine Abfindung in Höhe eines Jahreslohns geben. Der Kanton Solothurn beschloss Ende 2015 eine vergleichbare Regelung.
Im Kanton Aargau erhielten per Ende des vergangenen Jahres 15 Personen Ruhegehälter beziehungsweise Hinterbliebenenrenten. Davon sind 10 ehemalige Mitglieder des Regierungsrats (im Alter zwischen 67 und 87 Jahren ) und 5 Witwen ehemaliger Regierungsräte (im Alter zwischen 74 und 93 Jahren).
Alle fünf amtierenden Mitglieder des Regierungsrats haben Ruhegehaltsansprüche. Vier Mitglieder sind verheiratet, was bei ihrem vorzeitigen Tod zu Rentenansprüchen der hinterbliebenen Partnerin führen würde. Drei Mitglieder haben gegenwärtig rentenberechtigte Nachkommen.
Parlament spricht Machtwort
Der Grosse Rat wird abschliessend über die Ruhegehaltsregelung für die Regierungsräte entscheiden. Das entsprechende Vorsorgedekret fällt in die Kompetenz des Parlaments. Die neue Regelung soll 2017 mit der neuen Legislaturperiode in Kraft treten – und sie soll einzig für neue Exekutivmitglieder gelten.
SVP und SP ziehen am gleichen Strick
Im November 2014 hatte der Grosse Rat eine Motion eine SVP-Motion mit 76 zu 49 Stimmen überwiesen, um die Ruhegehälter von ehemaligen Regierungsratsmitgliedern zu kürzen. Die Stimmen von SVP, SP und Grünliberalen gaben den Ausschlag, dass der Vorstoss gutgeheissen wurde.
Der Vorstoss führte zu einer emotionalen Debatte. Die SP bezeichnete die heutigen Ruhegehälter als «Luxuslösung». Die SP hatte bereits 2006 eine andere Regelung für ehemalige Regierungsmitglieder gefordert. Für die Motion sprachen sich auch die Grünliberalen aus.
Derzeit bis zu 150’000 Franken pro Jahr
Ein amtierendes Regierungsmitglied erhält im Aargau rund 300’000 Franken pro Jahr. Ein Ex-Regierungsrat erhält demnach höchstens die Hälfte des zuletzt bezogenen Salärs – also derzeit rund 150’000 Franken. Damit das volle Ruhegehalt ausbezahlt wird, muss ein Regierungsmitglied mindestens zwölf Jahr im Amt gewesen sein.
Beträgt die Amtszeit weniger als zwölf Jahre oder erfolgt der Eintritt ins Regierungsgremium nach dem 55. Altersjahr, so wird das Ruhegehalt für jedes nicht geleistete Amtsjahr gekürzt.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte damals in der Parlamentsdebatte, die bisherige Lösung sei «massvoll» und könne nicht mit «goldenen Fallschirmen» verglichen werden. Die Unabhängigkeit des Regierungsrates müsse gewährleistet bleiben. Überlegungen für die Zeit nach der Amtszeit dürften keine Rolle spielen.