Die Bundesanwaltschaft (BA) hat beim Bundesstrafgericht erneut Anklage gegen 13 mutmassliche Mitglieder der ‚Ndrangheta erhoben. Eine erste Anklage in dieser Sache hatten die Richter in Bellinzona vor eineinhalb Jahren wegen Verfahrensfehlern zurückgeschickt.
Der Fall ist unter dem Namen «Quatur» öffentlich bekannt. Die 13 Angeschuldigten sollen im Rahmen einer kriminellen Organisation seit 1994 vor allem im Rauschgift- und Waffenschmuggel tätig gewesen sein, die auf der Achse Zürich-Tessin-Italien operiert habe.
Weitere Befragungen durchgeführt
Eine ersten Anklage der BA hatte das Bundesstrafgericht im Februar 2012 zurückgeschickt. Die Richter in Bellinzona waren zum Schluss gekommen, dass Teilnahmerechte der Verteidigung bei der Einvernahme von Belastungszeugen verletzt worden seien. Es seien weitere Untersuchungshandlungen der BA erforderlich.
Wie die BA am Freitag nun mitteilte, hat sie erneut Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Nach der Rückweisung habe sie zahlreiche Personenbefragungen sowie Schlusseinvernahmen der Beschuldigten durchgeführt. Das Resultat der vorgenommenen Beweisergänzungen habe die ursprünglich erhobenen Vorwürfe bestätigt.
Verbindung zum Ferrazzo-Clan
Den 13 Beschuldigten lastet die BA Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation, qualifizierte Geldwäscherei , Betäubungsmitteldelikte, Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz und weiterer Delikte an.
Unter den Beschuldigten befindet sich auch der mutmassliche Chef des ‚Ndrangheta-Ablegers. Der in der Schweiz eingebürgerte Mann stammt aus dem italienischen Mesoraca, wo der ‚Ndrangheta-Clan Ferrazzo seine Hochburg hat. Der Mann ist in der Schweiz einschlägig vorbestraft.
Untersuchung seit 2002
Die Strafuntersuchung war Ende 2002 nach einem Informationsersuchen der Antimafia-Behörde in Rom ausgelöst worden. Involviert waren neben der Bundesanwaltschaft die Bundeskriminalpolizei sowie die Strafverfolgungsbehörden aus Zürich, dem Tessin und Italiens.
Im gleichen Zusammenhang wurden 2011 und 2012 bereits zwei Schweizer und zwei Italiener wegen qualifizierten Drogendelikten, Geldwäscherei und weiteren Delikten verurteilt. Die Sanktionen bewegen sich zwischen Geldstrafen und bedingten Haftstrafen.