Basel-Stadt erhält im Zuge der Einführung von Harmos auch eine neue Schullaufbahnverordnung. Diese soll dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler eine ihren Fähigkeiten angepasste Schullaufbahn einschlagen können, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die Verordnung setze für alle Schulstufen Leitplanken für die Beurteilung und definiere Spielregeln für Aufnahme und Übertritt sowie den Wechsel zwischen den Leistungsniveaus, heisst es in der Mitteilung. In Kraft treten wird die Schullaufbahnverordnung, die 17 bisherige Verordnungen ersetzt, auf das Schuljahr 2013/14 hin.
Früher Zeugnisse
Zeugnisse mit Noten in allen Fächern gibt es im Kanton Basel-Stadt künftig früher als bisher: ab der fünften Primarschulklasse. Von der ersten bis zur vierten Klasse der Primarschule werden die Kinder mit Worten beurteilt.
Zusätzlich wird auf allen Schulstufen ab zweitem Kindergartenjahr jeweils am Ende des ersten Semesters ein Lernbericht abgegeben. Dieser wird in einer Standortbestimmung mit den Eltern und ihren Kindern besprochen. Dabei werden auch ein bis zwei individuelle Ziele für das kommende Schuljahr festgelegt.
Geregelt werden in der Verordnung auch die Übertrittsbedingungen zwischen den Schulstufen und innerhalb der drei Leistungsniveaus auf der Sekundarstufe 1. Grundlage für die Übertrittsentscheide bildet eine vorgegebene Notenformel. Allfällige Korrekturen werden durch eine freiwillige Aufnahmeprüfung ermöglicht.
Grosse Bedeutung wird in der Verordnung auch der Sicherung der Durchlässigkeit auf der Sekundarstufe 1 beigemessen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Nachträgliche Korrekturen sollen durch diverse individuelle Fördermöglichkeiten erleichtert werden.
Nach Angaben der Basler Regierung wurde bei der Formulierung der neuen Verordnung auf eine möglichst grosse Übereinstimmung mit dem Kanton Baselland geachtet. Die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen der beiden Bahnen werden sich deshalb in Zukunft angleichen.