Neue Berechnung von Sozialleistungen soll zwei Millionen einsparen

Der Anspruch auf Prämienverbilligungen und weitere Sozialleistungen soll im Kanton Baselland künftig anders berechnet werden. Die Regierung erhofft sich davon Einsparungen im Staatshaushalt von jährlich rund zwei Millionen Franken ab 2015. Sie hat die Vorlage am Dienstag in die Vernehmlassung gegeben.

Der Anspruch auf Prämienverbilligungen und weitere Sozialleistungen soll im Kanton Baselland künftig anders berechnet werden. Die Regierung erhofft sich davon Einsparungen im Staatshaushalt von jährlich rund zwei Millionen Franken ab 2015. Sie hat die Vorlage am Dienstag in die Vernehmlassung gegeben.

Die Massnahme betrifft die bedarfsabhängigen Sozialleistungen und ist Teil der Umsetzung des Sparpakets für den Staatshaushalt. Änderungen ergeben sich damit bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien, bei der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Ausbildungsbeiträgen, wie die Regierung mitteilte.

Nach bisherigem Recht hängt die Anspruchsberechtigung für solche Sozialleistungen vom steuerbaren Einkommen ab. Neu soll dagegen als Berechnungsgrundlage ein anderer Wert in der Steuerveranlagung herangezogen werden: statt dem steuerbaren Einkommen das Zwischentotal der Einkünfte noch vor den Abzügen.

Abzüge nicht mehr berücksichtigen

Bedarfsabhängige Sozialleistungen sollen verhindern, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bedürftig werden und Sozialhilfe brauchen. Heute würden jedoch Personen in gleichwertigen wirtschaftlichen Verhältnissen unterschiedliche hohe Sozialleistungen erhalten, begründet die Regierung ihre Vorschläge.

Denn die „Vielfalt der existierenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten“ könne bei Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen zu unterschiedlichen steuerbaren Einkommen führen: Je höher die Abzüge sind, desto niedriger werde das steuerbare Einkommen und desto höher fielen die Sozialleistungen aus.

Die Berechnungsrundlage soll darum bei den Prämienverbilligungen mittels einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes umgestellt werden. Bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Ausbildungsbeiträgen sollen jeweils die Verordnungen geändert werden.

Abfederung bei der Prämienverbilligung

Unerwünschte soziale Nebeneffekte bei den Prämienverbilligungen will die Regierung mit zwei weiteren Anpassungen minimieren: Die Einkommensobergrenze, bis zu welcher Verbilligungen gewährt werden, soll erhöht und der Prozentsatz des Einkommens, ab welchem die Verbilligung geleistet wird, soll reduziert werden.

Bei den Ausbildungsbeiträgen sollen die Höchstbeträge für Stipendien ein wenig angehoben werden. Bei den Ausbildungsbeiträgen und der stationären Jugendhilfe sollen zudem zur Bestimmung der eigenen Leistungskraft – wie schon bei der Sozialhilfe – auch gefestigte Lebensgemeinschaften einbezogen werden. Nötig sind hiezu Gesetzesänderungen.

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