Neue Beteiligungs-Richtlinie: Eignerstrategien werden offengelegt

Die Baselbieter Regierung hat die Regelungen für Anstalten und Unternehmen mit Beteiligung des Kantons in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. In den kommenden Wochen und Monaten würden die Direktionen Eigentümerstrategien für die einzelnen Beteiligungen veröffentlichen, teilte die Regierung zudem am Donnerstag mit.

Die Baselbieter Regierung hat die Regelungen für Anstalten und Unternehmen mit Beteiligung des Kantons in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. In den kommenden Wochen und Monaten würden die Direktionen Eigentümerstrategien für die einzelnen Beteiligungen veröffentlichen, teilte die Regierung zudem am Donnerstag mit.

Die neue Richtlinie zu den Beteiligungen (Public Corporate Governance) gilt ab Januar und ersetzt die bisherige Verordnung über das Controlling der Beteiligungen. Laut der Regierung dient sie als neue Basis für das Verhältnis des Kantons zu ausgelagerten Verwaltungsbereichen wie Spitäler, Verkehrsbetriebe und anderes.

Die Richtlinie enthält Bestimmungen zur Organisation des Kantons in dem Bereich, zum Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen, zu den Steuerungsinstrumenten des Kantons und zu den Anforderungen an die Beteiligungen. Der Kanton könne damit seine Interessen gegenüber diesen transparent und nach klaren Regeln wahrnehmen, heisst es in der Mitteilung.

Mehrere Neuerungen

Enthalten sind in der Richtlinie eine Reihe von Neuerungen. So regle diese die Frage, ob eine Aufgabe von der Verwaltung umzusetzen oder auszulagern oder ob eine Leistung einzukaufen oder von einer Beteiligung zu erbringen sei. Die Beteiligungen werden zudem in zwei Gruppen eingeteilt; Steuerung und Kontakte durch den Kanton sind je nach Gruppe unterschiedlich.

Die Einteilung in eine der zwei Gruppen beziehungsweise Kreise erfolgt nach Grösse, Beteiligungsquote des Kantons, Bedeutung und Risiko. Sind mindestens drei von vier Kriterien erfüllt, handelt es sich um eine strategisch wichtige Beteiligung. Solche werden dem Kreis 1 zugeordnet. Alle anderen Beteiligungen zählen zum Kreis 2.

Vorgaben gibts in der Richtlinie zudem für Grösse, Amtszeit, Wählbarkeit, Organisation, Erneuerung, Zusammensetzung, Vergütung, Interessenswahrung und Ausstandspflicht der strategischen Führungsorgane. Beherrscht der Kanton eine Beteiligung, ist die Richtlinie einzuhalten. Andernfalls sollen Kantonsdelegierte und Organe auf deren Beachtung hinwirken.

Gesetzesanpassung

Eine gesetzliche Anpassung betreffend die Beteiligungen ist im Baselbiet bereits beim Urnengang vom 28. September erfolgt: Zusammen mit der Parlamentsreform wurden zwei Bestimmungen aus der bisherigen Verordnung ins Verwaltungsorganisationsgesetz respektive ins Landratsgesetz übergeführt. Gemäss diesen muss die Regierung die Eigentümerziele festlegen und dem Landrat einen Beteiligungsbericht vorlegen.

Ebenfalls ihre Public Corporate Governance-Richtlinen zur Beteiligungssteuerung überarbeitet hat bereits die Regierung im Nachbarkanton Basel-Stadt. Unter anderem gab sie dabei im November bekannt, dass alle Eignerstrategien offengelegt werden sollen. Gefordert hatte dies Monate zuvor die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats, dies auch nach der Führungskrise bei den BVB.

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