Neue Erkenntnisse zu Tötungsdelikt in St. Galler Moschee

Das Tötungsdelikt in einer Moschee in St. Gallen steht in Zusammenhang zu einer früheren Auseinandersetzung, bei der ein Bruder des mutmasslichen Täters ums Leben kam. Dies teilte die St. Galler Kantonspolizei am Dienstag mit.

Ein Polizist geht nach der Bluttat in die Moschee (Archiv) (Bild: sda)

Das Tötungsdelikt in einer Moschee in St. Gallen steht in Zusammenhang zu einer früheren Auseinandersetzung, bei der ein Bruder des mutmasslichen Täters ums Leben kam. Dies teilte die St. Galler Kantonspolizei am Dienstag mit.

Am Freitagnachmittag war es in einer Moschee an der Herisauerstrasse in St. Gallen zu einem Tötungsdelikt gekommen. Ein 51-jähriger Mann albanischer Abstammung hatte mit einer Faustfeuerwaffe mehrmals auf das Opfer – ebenfalls mit albanischen Wurzeln – geschossen, das noch am Tatort verstarb.

Der Mann liess sich widerstandslos abführen und gestand seine Tat gegenüber der Staatsanwaltschaft. Vor Ort hatten Mitglieder der islamischen Gemeinschaft gegenüber der Nachrichtenagentur sda die Vermutung geäussert, es handle sich um Blutrache. Dieses Motiv wurde von der Polizei vorerst nicht bestätigt.

In einer Meldung vom Dienstag wird nun ein Zusammenhang zwischen der Tat in der Moschee und einem früheren Ereignis hergestellt. In Walenstadt sei es 1997 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Opfer sowie dem mutmasslichen Täter und dessen Bruder gekommen, teilte die Kantonspolizei mit. Dabei sei der Bruder ums Leben gekommen.

Auf Anfrage erklärte Polizeisprecher Gian Andrea Rezzoli, man sei mit der Staatsanwaltschaft übereingekommen, keine weiteren Informationen zu den damaligen Ereignissen und deren Folgen zu veröffentlichen. Es handle sich um ein abgeschlossenes Verfahren.

In damaligen Berichten wurde die Auseinandersetzung als Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Familien geschildert. Ein 30-jähriger Mann war im Mai 1997 in Walenstadt auf offener Strasse niedergestochen und sein Bruder schwer verletzt worden. Der Täter hatte sich danach der Polizei gestellt und stand später vor Gericht.

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