Das Kantonsgericht Baselland erhält eine neue Führungsstruktur: Der Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung eine entsprechenede Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes und des dazugehörigen Dekrets beschlossen.
Die Gesetzesvorlage wurde vom Kantonsparlament mit 78 zu 1 Stimme angenommen. Da damit das Vier-Fünftel-Mehr weit übertroffen wurde, entfällt die bei Gesetzesänderungen sonst obligatorische Volksabstimmung. Das Dekret beschloss der Rat ohne Gegenstimme.
Umstritten war in der zweiten Lesung, ob auch ein Erster Gerichtsschreiber der Geschäftsleitung angehören solle. Die SVP beantragte, darauf zu verzichten, da dies Einsparungen ermögliche. SP und FDP entgegneten indes, dass es sich nur um eine neue Bezeichnung des bisherigen Leitenden Gerichtsschreibers handle.
Wäre der Erste Gerichtsschreiber in der Leitung nicht dabei, würde dies die Abläufe komplizieren, befanden die Gegener des Antrags. Der Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission verwies zudem darauf, dass mit der Umbenennung keine Mehrkosten verbunden seien und de facto gar eine Rückstufung erfolge.
Unterstützt wurde die SVP von den Mitteparteien. Deren Antrag wurde jedoch mit 45 zu 39 Stimmen verworfen. Nicht mehr zur Sprache kam die in erster Lesung von der SVP noch – ebenfalls erfolglos – beantragte Einführung eines Rotationsprinzips bei der Besetzung der Spitze des Gerichts.
Die Revision erfolgte vor allem, weil die erstinstanzlichen Gerichte und die nebenamtlichen Kantonsrichter in die Geschäftsleitung einbezogen und die Führung von Kantonsgericht und Gesamtjustiz entflochten werden sollten. Neu wird eine Gerichtskonferenz der Geschäftsleitung für strategische Fragen übergeordnet.