Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in erster Lesung eine neue Führungsstruktur für das Kantonsgericht beraten. Umstritten war, ob an der Spitze ein Rotationsprinzip eingeführt werden soll. Entsprechende Anträge blieben ohne Erfolg.
Für das Rotationsprinzip bei der Besetzung von Präsidium und Vizepräsidium machten sich SVP, CVP/EVP und BDP/GLP stark. Dieses trage den geringeren Aufsichtsaufgaben seit Abschaffung der Statthalterämter Rechnung, erlaube Lohnkosten zu sparen und sorge für politische Ausgewogenheit an der Spitze, hiess es.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber wie auch die Mehrheit des Rats fand jedoch, eine zweijährige Rotation würde das Präsidium schwächen. Ein auf vier Jahre gewähltes Präsidium und Vizepräsidium, wie es die Vorlage vorsehe, sei hingegen angemessen.
Ein Antrag der SVP, die Vorlage zwecks Einbezug des Rotationsprinzips an die Regierung zurückzuweisen, scheiterte mit 43 zu 42 Stimmen. Deutlicher verworfen wurde ein Antrag der CVP/EVP-Fraktion, die Vorlage direkt zu ändern. Die übrigen Teile des Geschäfts blieben weitgehend unbestritten.