Europas Bürger müssen wieder mit intensiven Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise in die EU rechnen. Zur Terrorabwehr sollen Zollbeamte auch Bürger aus EU- respektive Schengen-Staaten wieder polizeilich überprüfen.
Die EU-Kommission schlug am Dienstag eine entsprechende Änderung des Schengener Grenzkodex vor. Bereits im November hatten sich die EU-Innenminister auf solche Kontrollen verständigt und eine Gesetzesänderung angeregt.
Dies soll helfen, zurückkehrende Syrien-Kämpfer – wie einige Attentäter von Paris – und potenzielle Dschihadisten mit EU-Pass zu entdecken.
Denn bisher werden nur Nicht-EU-Bürger bei der Ein- und Ausreise in den grenzkontrollfreien Schengen-Raum systematisch polizeilich überprüft. Bei EU-Bürgern wird lediglich Gültigkeit und Echtheit des Dokuments untersucht.
Abgleich mit Datenbanken
Künftig wird nun am Flughafen, auf der Autobahn oder im Hafen auch jeder EU-Bürger an einer EU-Aussengrenze daraufhin kontrolliert, ob nach ihm gefahndet wird, er unter Terrorverdacht steht oder schon einmal in Europa verurteilt wurde. Dafür sollen Beamte auf die europaweite Fahndungsdatenbank Schengener Informationssystem (SIS) und Daten der Polizeibehörde Europol oder Interpol zugreifen.
Das Ziel sei, «sicherzustellen, dass ankommende Personen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit darstellen», schrieb die EU-Kommission.
Zudem sollen Beamte biometrische Daten in Pässen genau überprüfen, wenn es Zweifel an der Echtheit des Passes oder an seinem Inhaber gibt. Die EU-Kommission rechnet nicht damit, dass die Kontrollen lange dauern und Reisende behindern, da sie per Computer schnell durchzuführen seien.
Schweiz wird Änderungen übernehmen
Das EU-Parlament und der Ministerrat, in dem die EU-Staaten vertreten sind, müssen diesem Vorschlag zustimmen. Dies dürfte einige Monate dauern.
Die vier an «Schengen» assoziierten Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz sind ebenfalls verpflichtet, die beschlossenen Änderungen zu übernehmen. Die Schweiz verfügt jedoch lediglich via ihre Flughäfen über so genannte Schengen-Aussengrenzen.