Neue Missbrauchsvorwürfe gegen französischen Soldaten

Die französische Justiz ermittelt gegen einen weiteren Soldaten, der bei einem Einsatz in der Zentralafrikanischen Republik eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung unter Ausnutzung einer Amtsstellung wurde eingeleitet.

Weiterer Missbrauchsverdacht durch französischen Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik (Symbolbild) (Bild: sda)

Die französische Justiz ermittelt gegen einen weiteren Soldaten, der bei einem Einsatz in der Zentralafrikanischen Republik eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung unter Ausnutzung einer Amtsstellung wurde eingeleitet.

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitagabend aus Justizkreisen erfuhr, wurde der Soldat von der Jugendlichen beschuldigt, sie im Sommer 2014 vergewaltigt zu haben. Sie war schwanger geworden und hatte im April ein Kind zur Welt gebracht.

Das französische Verteidigungsministerium wurde nach eigenen Angaben am Donnerstag von UNO-Menschenrechtskommissar Seid Ra’ad al-Hussein über den Vergewaltigungsvorwurf informiert. Daraufhin sei umgehend die Pariser Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, erklärte das Ministerium.

Zentralafrika war nach einem Putsch gegen Staatschef François Bozizé im März 2013 in eine Spirale der Gewalt gestürzt. Bei Kämpfen zwischen christlichen und muslimischen Milizen wurden tausende Menschen getötet und hunderttausende in die Flucht getrieben. Frankreich startete im Dezember 2013 einen Militäreinsatz in Zentralafrika, um die Gewalt zu beenden und die Zivilbevölkerung zu schützen. Seit September 2014 ist in dem Land eine UNO-Mission im Einsatz.

In Frankreich wird bereits gegen 14 Soldaten wegen Kindesmissbrauchs in Zentralafrika ermittelt. Auch die 12’000 Mann starke UNO-Truppe Minusca steht wegen Vergewaltigungs- und Missbrauchsvorwürfen am Pranger. Nach offiziellen Angaben gibt es bei den Blauhelmen bislang 13 Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch, wobei mindestens eines der Opfer erst elf Jahre alt sein soll.

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