Neue Regeln für die Ruhegehälter der Solothurner Regierung

Die eigenständige Vorsorgeeinrichtung für die Mitglieder der Solothurner Regierung wird aufgehoben. Die Regierungsmitglieder treten ab 1. Januar 2016 in die Pensionskasse des Kantons Solothurn über.

Die eigenständige Vorsorgeeinrichtung für die Mitglieder der Solothurner Regierung wird aufgehoben. Die Regierungsmitglieder treten ab 1. Januar 2016 in die Pensionskasse des Kantons Solothurn über.

Der Solothurner Kantonsrat stimmte der Neuregelung am Dienstag mit 92 zu 4 Stimmen zu. Die Kosten für die Ausfinanzierung betragen 4,03 Millionen Franken.

Bisher konnten freiwillig zurücktretende Regierungsräte trotz einem Alter von 62 Jahren und acht Amtsjahren keine Rentenleistung beanspruchen. Andererseits konnten nicht wiedergewählte oder nicht wiedernominierte Regierungsmitglieder ab einem Alter von 58 Jahren ohne Anforderungen an die Amtszeit Leistungen beziehen.

Im neuen Gesetz über das Ruhegehalt des Regierungsrates wird nicht mehr zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Nichtwiederwahl oder einer Nichtwiedernominierung unterschieden. Bei mindestens vier aber weniger acht Amtsjahren beträgt das Ruhegehalt neu 60 Prozent des versicherten Lohnes. Bei acht Amtsjahren und mehr beträgt das Ruhegehalt 80 Prozent.

Zu reden gab ein Antrag, in allen Fällen nur 60 Prozent des versicherten Lohnes auszubezahlen. Der ursprünglich von Markus Dietschi (BDP) eingereichte, dann wieder zurückgezogene, aber von Thomas Eberhard (SVP) neu aufgegriffene Antrag wurde mit 79 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Der Kantonsrat stimmte dem Geschäft mit der erforderlichen Zweidrittelsmehrheit zu. Die Regierungsmitglieder traten für die Behandlung der Vorlage in den Ausstand

Nächster Artikel