Ehemalige Parlamentsmitglieder, die einer Lobbytätigkeit nachgehen, sollen sich wie andere Lobbyisten in das entsprechende Register eintragen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) einer entsprechenden Motion zugestimmt, mit 7 zu 3 Stimmen.
Im Gegensatz zum Nationalrat ist die Ständeratskommission allerdings der Ansicht, dass sich die ehemaligen Ratsmitglieder nur dann eintragen müssen, wenn es sich um bezahlte Lobbytätigkeiten handelt. Sie beantragt dem Ständerat, den Motionstext entsprechend zu ändern, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Gegner der Motion befürchten „einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand mit fraglichem Nutzen“, wenn sich ehemalige Ratsmitglieder – die freien Zugang zum Bundeshaus haben – eintragen müssen. Die Liste mit den Lobbyisten beziehungsweise jenen Personen, die von einem Ratsmitglied eine Zutrittskarte erhalten haben, ist seit Beginn der neuen Legislatur im Internet einsehbar.
Nicht nur für die Familie
Der Umgang mit Lobbyisten gibt immer wieder zu reden. Vor kurzem stand zur Debatte, den Zugang für Lobbyisten zum Bundeshaus einzuschränken. Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder verlangte, dass diesen keine dauerhaften Zutrittskarten mehr ausgestellt werden.
Ratsmitglieder sollten die beiden ihnen zur Verfügung stehenden Zutrittskarten nur noch persönlichen Mitarbeitenden oder Personen aus dem erweiterten Familienkreis abgeben dürfen. Das Anliegen fand jedoch keine Mehrheit.
Neues System abgelehnt
Im Frühjahr hatte der Ständerat einen Vorstoss für ein neues System abgelehnt. Didier Berberat (SP/NE) wollte, dass Lobbyisten nicht mehr mittels Gästekarten von Ratsmitgliedern Zugang zum Bundeshaus erhalten, sondern sich registrieren und auflisten lassen müssen.
Noch hängig ist ein Vorstoss des Ausserrhoder FDP-Nationalrats Andrea Caroni. Er verlangt „klare Regeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus“.