Neue Regeln für Zufahrt in Innenstadt

Die Basler Regierung legt neue Regeln für Kurz- und Dauerbewilligungen für die Innenstadtzufahrt vor. Im Gegenzug erwartet sie ein Entgegenkommen des Grossen Rates.

Erst Sommer, dann Herbst und möglicherweise erst 2015 – die Sperrung der Innenstadt für Autos verschiebt sich immer weiter. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Basler Regierung legt neue Regeln für Kurz- und Dauerbewilligungen für die Innenstadtzufahrt vor. Im Gegenzug erwartet sie ein Entgegenkommen des Grossen Rates.

Die Basler Regierung legt zur Umsetzung der vom Grossen Rat verlangten Änderungen am Verkehrskonzept Innerstadt ihren zweiten Bericht vor. Personen und Unternehmen mit regelmässigem Bedarf an Kurzbewilligungen sollen sich kostenpflichtig registrieren lassen und über ein Kundenkonto preislich stark reduzierte Kurzbewilligungen beziehen können. In Notfällen sollen diese zudem nach vorgängiger – auch telefonischer – Meldung ohne Verzug erteilt werden.

Zum anderen sollen Unternehmen zum regelmässigen Anliefern und Abholen rasch verderblicher Waren eine kostenpflichtige Dauerbewilligung erhalten. Sind die Unternehmen in der Kernzone der Innenstadt ansässig, entfällt dabei die Bewilligungsgebühr. Bereits Anfang Mai hatte die Regierung eine Ausweitung der Güterumschlagzeiten beschlossen.

Die Regierung werde diese konzeptionellen Änderungen in der entsprechenden Verordnung konkretisieren, wenn der Grosse Rat den Regierungsanträgen zu Vorstössen betreffend Innerstadtkonzept folgt, heisst es in der Mitteilung. Gemäss den Anträgen soll das Parlament zwei Anzüge abschreiben und zwei rechtlich nicht zulässige Motionen nicht überweisen.

Laut Auskunft des Justiz- und Sicherheitsdepartements sind die beide Motionen unzulässig, weil Änderungen von Regierungsverordnungen mittels solcher Vorstösse nicht möglich sind. Bei den Motionen geht es um gewerbefreundliche Anlieferzeiten, welche die Regierung ohnehin schon gelockert hat, und um die Zufahrt mit Öko-Fahrzeugen.

Bei Ablehnung gilt das bestehende Konzept

Für den Fall, dass der Grosse Rat von diesen Anträgen abweicht, macht die Regierung indes erneut klar, dass sie dann unverzüglich das bestehende Konzept beziehungsweise die am sich seit seit dem 1. Januar 2014 geltende Verordnung umsetzt. Eine entsprechende Ankündigung hatte sie bereits am 13. Mai gemacht, als sie die Güterumschlagszeiten in der Innenstadt änderte.

Die Änderungen sind Folge einer Grossratsdebatte vom Frühjahr. Im März hatte der Rat eine Motion zu den Anlieferzeiten an die Regierung überwiesen; im April folgten weitere Vorstösse, mit denen das Parlament Änderungen am Innerstadtkonzept verlangte.

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