In Graubünden sollen ab 2016 elf neue Regionen die mittlere Ebene zwischen den Gemeinden und dem Kanton bilden. Doch die Neuerung ist umstritten. Ende November kommt es zur Abstimmung, nachdem sowohl das Volks- wie das Gemeindereferendum ergriffen worden sind.
Die elf Regionen lösen elf Bezirke, 14 Regionalverbände und 39 Kreise ab und wurden im Zusammenhang mit der Bündner Gebietsreform geschaffen. Die Kreise sind damit nur noch Wahlkreise für die Bestellung des Grossen Rates.
Die Regionen sind keine politischen Gebilde, sie sind ohne Rechtssetzungsbefugnisse und ohne eine eigene Steuerhoheit. Zuständig sein werden sie etwa für die Regional- und Richtplanung, für die Betreibungs- und Konkursämter, die Sozialdienste oder die Abfallbewirtschaftung.
Präsidentenkonferenz als Führungsorgan
Das neue Gesetz, über das an der Urne befunden wird, bestimmt überdies die Zuteilung der knapp 150 Bündner Gemeinden zu den Regionen. Oberstes Organ einer Region ist die Präsidentenkonferenz, in der die Gemeindepräsidenten von Amtes wegen Einsitz nehmen.
Die meisten Kommunen, deren 29, finden sich in der Region Viamala. Die Region Plessur um Chur ist mit 41’000 Einwohnerinnen und Einwohnern die bevölkerungsstärkste und die Region Surselva (Bündner Oberland) mit 137 Hektaren die grösste in der Ausdehnung.
Zwei Referenden
Der Grosse Rat verabschiedete das Mantelgesetz über die Gebietsreform im April mit 88 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Es war ein Entscheid zu einem Geschäft, das umstritten war und blieb.
Gegen die Vorlage des Kantonsparlaments wurden sowohl das Volks- als auch das Gemeindereferendum ergriffen. Lanciert worden war das Volksreferendum von der Jungen CVP Surselva, beim Gemeindereferendum war die Prättigauer Kommune Conters federführend.
Die Gegnerschaft moniert, dass die neue mittlere staatliche Ebene gewachsene Strukturen zerstöre und zentralistisch sei. Zudem wird kritisiert, dass sich die Regionen nicht selber organisieren können und keine Regionalparlamente vorgesehen sind. Im Grossen Rat sagte ein CVP-Politiker bei der Behandlung des Gesetzes, die Regierungsvorlage sei dermassen schlecht, dass sie einen Rückschritt bedeute.