Neue Spesenregelung für Baselbieter Regierung beschlossen

Im Nachgang zur Honorar-Affäre sind im Kanton Basel-Landschaft die Richtlinien für Entschädigungen für Regierungsmitglieder und das Kantonsgerichtspräsidium neu festgelegt worden. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag das Personaldekret entsprechend angepasst.

Im Nachgang zur Honorar-Affäre sind im Kanton Basel-Landschaft die Richtlinien für Entschädigungen für Regierungsmitglieder und das Kantonsgerichtspräsidium neu festgelegt worden. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag das Personaldekret entsprechend angepasst.

Mitglieder des Regierungsrats erhalten weiterhin eine Jahrespauschale von 15’000 Franken. Für das Präsidium des Kantonsgerichts beträgt sie 5000 Franken. Zusätzlich werden effektive Spesen für Flugreisen, Bahnreisen und auswärtiges Übernachten ausbezahlt.

Durch diese abschliessenden Aufzählung sollen Unklarheiten beseitigt werden. Die Regierung rechnet mit jährlich rund 1800 Franken Spesen pro Regierungsmitglied, wie es in der Landratsvorlage heisst. Beim Kantonsgerichtspräsidium werden die Kosten auf 650 Franken geschätzt.

Abordnung als Arbeitszeit

Anträge der SP-Fraktion, die zusätzlichen Spesen zu streichen, lehnte der Landrat mit grossem Mehr ab. Einzelne Fraktionsmitglieder stimmten in der Folge gegen die Änderung des Personaldekrets, welche der Landrat dennoch mit 71 gegen 13 Stimmen klar verabschiedete.

Zusätzlich werden auch die Mandats-Bestimmungen neu festgelegt. Personen, die durch den Regierungsrat in einen Verwaltungsrat abgeordnet oder mit einer anderen Vertretung beauftragt werden, müssen weiterhin sämtliche Entschädigungen und Vergütungen der Staatskasse abliefern. Die Abordnungstätigkeit gilt neu aber als Arbeitszeit.

Im vergangenen Jahr sind rund 211’000 Franken aus Mandaten in die Staatskasse geflossen, wie es weiter hiess. Es sei jedoch absehbar, dass diese Einnahmen aufgrund der Regelungen im vorgesehenen neuen Gesetz über die Beteiligungen des Kantons (Public Corporate Governance) künftig kleiner werden.

Finanzkontrolle deckte auf

Die Anpassung des Dekrets zum Personalgesetz ist eine Folge der sogenannten Honorar-Affäre. Auslöser dieser war die Finanzkontrolle: Sie fand bei einer Revision heraus, dass Regierungsvertreter und weitere Mandatsträger Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandanten nicht korrekt abgerechnet hatten. Die Finanzkontrolle kam damals auf 320’000 Franken, die der Staatskasse entgangen waren.

2014 machte die Regierung Rückforderungsansprüche im Umfang von über 140’000 Franken geltend, die inzwischen beglichen wurden. Im März dieses Jahres sind Strafverfahren gegen drei ehemalige Magistratspersonen eingestellt worden.

Die Baselbieter Honorar-Affäre hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. In der Folge sind in diversen Kantonen die Bestimmungen über die Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern verschärft worden.

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