Komplexe und sehr teure Spitalbehandlungen werden künftig differenzierter abgegolten. Der Bundesrat hat die neue Tarifstruktur genehmigt, die Version 3.0 tritt Anfang 2014 in Kraft. Ebenfalls besser berücksichtigt werden gewisse Leistungen in der Kindermedizin.
Dies entspricht einer Forderung der Spitäler. Diese hatten nach Einführung des Fallpauschalensystems im Jahr 2012 moniert, dass hochspezialisierte und komplexe Fälle im neuen System defizitär seien. Tarife für Kindermedizin-Fälle müssten beispielsweise höher angesetzt werden, verlangten die Spitäler.
Mit der neuen Tarifstruktur 3.0 wird zudem für mehr Produkte als bis anhin ein Zusatzentgelt bezahlt. Eine zusätzliche Entschädigung neben der Fallpauschale gibt es neu für bestimmte Medikamente, Implantate und Blutprodukte.
Seit 2012 werden stationäre Spitalleistungen über Fallpauschalen abgegolten. Jeder Patient wird mit seiner Diagnose einer Fallgruppe zugeteilt, zum Beispiel der Fallgruppe «Blinddarmoperation von Kindern». Für diesen Eingriff erhält das Spital einen fixen Betrag, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich anfallenden Kosten sind.
In der Tarifstruktur wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden. Diese Tarifstruktur wird jährlich weiterentwickelt. Zuständig dafür ist die SwissDRG AG, eine gemeinsame Organisation der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone. Der Bundesrat muss die neue Tarifstruktur jeweils genehmigen.