Der Baselbieter Landrat muss sich ein zweites Mal mit dem Zusatzbeitrag von 700’000 Franken an das Theater Basel befassen. Wie die Regierung aufgrund eines Gutachtens des Rechtsdienstes mitteilt, kann ein Betrag in dieser Höhe nur über eine separate Vorlage bewilligt werden.
Da hat sich das Theater Basel womöglich zu früh gefreut. Überraschend hatte der Baselbieter Landrat in der Budgetdebatte vom 11. Dezember 2014 gegen den Willen der Regierung mit 45 zu 42 Stimmen einen Budgetantrag der SP bewilligt und damit dem Dreispartenhaus in der Stadt Basel einen Zusatzbeitrag von 700’000 Franken beschert.
Das hätte er aber eigentlich nicht tun dürfen, wie die Baselbieter Regierung nun in einer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage (pdf-Dokument) mitteilt. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Rechtsdienstes, wonach es sich hierbei eigentlich um eine neue Ausgabe im Sinne des Finanzhaushaltsgesetzes handle, über die der Landrat nicht im Rahmen der Festsetzung des Budgets beschliessen könne.
Betrag zu hoch
Der rechtlich strittige Punkt ist die Höhe des Betrags: «Da die vorgesehene neue Ausgabe die massgebende Grenze für das fakultative Finanzreferendum von CHF 500‘000 überschreitet, muss der Landrat separat (…) über den Voranschlagskredit bestimmen können», zitiert die Regierung den Rechtsdienst.
Der Landrat muss deshalb also noch einmal über eine separate Vorlage abstimmen. Diese liegt nun vor. Die Regierung, die sich bereits beim Budgetantrag gegen den Zusatzbeitrag an das Theater ausgesprochen hat, lehnt den Antrag erneut und ohne Begründung ab. Und ob sich der Landrat noch einmal von der grosszügigen Seite präsentieren wird, steht angesichts der Diskussionen um Sparmassnahmen an allen Ecken und Enden in den Sternen.