Ein Neuenburger Arzt ist am Montag wegen Sterbehilfe zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Er wurde schuldig gesprochen, einem 89-jährigen Patienten eine tödliche Substanz verschrieben zu haben, ohne die notwendigen Abklärungen zu seiner Krankheit durchgeführt zu haben.
Die symbolische Busse berücksichtige, dass der Arzt offensichtlich aus einem redlichen Motiv heraus handelte, sagte am Montag die Richterin des Strafgerichts Littoral und Val-de-Travers in Boudry NE. Die Verteidigung kündigte einen Weiterzug an.
Das Urteil entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Busse von 500 Franken verlangt hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch sowie 2000 Franken Entschädigung und Genugtuung gefordert.
Der Arzt behandelte den Patienten nach einem Suizidversuch, bei dem der 89-jährige sich beide Handgelenken aufgeschnitten hatte. Der Patient beschrieb dem Arzt seine Lebenssituation als unerträglich und dass er erneut versuchen werde, sich umzubringen.
Darauf erzählte der Arzt dem Patienten von der Sterbehilfeorganisation Exit. Der Rentner unterzeichnete danach ein Gesuch für Sterbehilfe und erhielt vom Arzt die tödliche Substanz verschrieben. Diese nahm er ein, worauf er hinschied.
Ein Mitglied der Familie reichte danach bei der Staatsanwaltschaft Anzeige ein. Das Familienmitglied war der Ansicht, dass der Mann vielleicht nicht unheilbar krank gewesen sei. Dem Arzt wurde vorgeworfen, gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte sowie untergeordnet gegen das Gesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe verstossen zu haben.