Immer wieder werden Angestellte öffentlicher Verwaltungen von unzufriedenen Bürgern beschimpft, bedroht oder gar tätlich angegriffen. Im Kanton Baselland kümmert sich nun ein festangestellter Bedrohungsmanager um die Probleme mit sogenannt «gefährlicher Kundschaft».
Angesiedelt ist die Stabsstelle bei der Sicherheitsdirektion, wie diese am Freitag mitteilte. Als Bedrohungsmanager ist seit Oktober der Notfallpsychologe Markus Lüchinger im Amt mit einem Pensum von 70 Prozent.
Bisher war im Kanton Baselland der Psychotherapeut Dieter Bongers auf Mandatsbasis als Fachperson für den Umgang mit «gefährlicher Kundschaft» tätig. Eingesetzt hatte ihn die Baselbieter Regierung 2002 unter dem Eindruck des Attentats auf das Zuger Kantonsparlament von 2001. Per Ende Jahr gibt Bongers sein Mandat ab, steht aber dem Kanton Baselland weiterhin für bestimmte Aufgaben zur Verfügung.
Gegen 300 Fälle in 13 Jahren
Nach Angaben der Sicherheitsdirektion hat Bongers innerhalb von 13 Jahren gegen 300 Fälle bearbeitet. Zu einem Gewaltausbruch sei es dabei jedoch nie gekommen.
Der Fall eines Mannes, der 2006 in Liestal auf offener Strasse mit einer Axt auf einen Mann und eine Frau eingeschlagen hatte, sei Bongers erst nach diesem Vorfall zur Kenntnis gebracht worden, hiess es bei der Sicherheitsdirektion auf Anfrage. Zuvor hatte der Mann neben anderen auch einen Funktionär der Baselbieter Behörden bedroht.
Der neue Bedrohungsmanager soll nun unter anderem das von Bongers aufgebaute Frühwarnsystem weiter verfeinern. Zudem muss er Fälle analysieren sowie Interventionen planen und durchführen. Auch das Krisen- und Führungscoaching von Betroffenen gehört zu seinen Aufgaben.
Zur Verfügung steht der Bedrohungsmanager in erster Linie der Baselbieter Kantonsverwaltung. Bevor Lüchinger zum Zug kommt, nehmen innerhalb der Direktionen die jeweiligen Generalsekretäre eine erste Einschätzung vor. Bei Bedarf werden weitere Spezialisten etwa von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Psychiatrie beigezogen.
Die Dienste des Bedrohungsmanagers können auch Gemeinden in Anspruch nehmen. Dies jedoch gegen Verrechnung des effektiven Aufwands, wie es in der Mitteilung heisst.