Neuer GAV für Kantonsspital und Psychiatrie Baselland

Für das Kantonsspital Baselland (KSBL) und die Psychiatrie Baselland (PBL) haben sich die Sozialpartner auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. In Kraft treten soll er spätestens per 1. Januar 2016.

Für das Kantonsspital Baselland (KSBL) und die Psychiatrie Baselland (PBL) haben sich die Sozialpartner auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. In Kraft treten soll er spätestens per 1. Januar 2016.

Der neue GAV schliesse die Übergangsperiode seit der Gründung des KSBL und der PBL auf Anfang 2012 ab, teilten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite am Dienstag. Seit der Verselbständigung richten sich die Anstellungsbedingungen in den beiden Institutionen nach dem Personalrecht des Kantons Baselland und dem Arbeitsgesetz.

Die Verhandlungen werden in der Mitteilung als «gut und intensiv» bezeichnet. Die Verwaltungsräte des KSBL und der PBL haben den GAV bereits genehmigt. Der Berufsverband der Pflegefachleute SBK, der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO sowie die Gewerkschaften VPOD und Syna legen den GAV noch ihren Mitgliedern vor.

Bezüglich Lohn soll es mit dem neuen GAV keine Verlierenden geben. Alle Mitarbeitenden werden gemäss der Mitteilung mit ihrem aktuellem Lohn ins neue Lohnsystem übergeführt. Die Löhne werden jedoch in Zukunft nicht mehr automatisch erhöht. Massgeblich für ein höheres Gehalt sind vielmehr Erfahrung, Lage im Lohnband sowie das Resultat des Mitarbeitergesprächs.

Ein landesweites Novum ist im GAV beim Zeit- und Geldzuschlag für Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr früh vorgesehen: Wählen können die Mitarbeitenden zwischen einem Zeitzuschlag von 10 Prozent pro Stunde mit einem Geldzuschlag von 10 Franken pro Stunde oder einem Zeitzuschlag von 20 Prozent pro Stunde verbunden mit 5 Franken pro Stunde.

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