Die Angestellten in der grafischen Industrie erhalten einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Nach sieben Verhandlungsrunden fanden Gewerkschaften und der Unternehmensverband Viscom einen Kompromiss.
Die Branchenkonferenzen der Gewerkschaften syndicom und Syna gaben am Samstag grünes Licht für den neuen GAV, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten. Auch der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation (Viscom) hat bereits zugestimmt, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte.
Auf eine Verschlechterung der Situation müssen sich die Angestellten jener Betriebe einstellen, in denen keine Zeitungen gedruckt werden: Hier mussten die Gewerkschaften Zugeständnisse machen. Diese Betriebe können künftig in Absprache mit den Mitarbeitenden die Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 erhöhen können – ohne mehr Lohn zu zahlen.
Damit sei erstmals in der jüngeren GAV-Geschichte die Einführung der 42-Stunden-Woche für eine Industriebranche in einem GAV festgeschrieben, schreibt die Viscom in einer auf Anfrage zugestellten Stellungnahme.
Zudem können Betriebe, die keine Zeitungen drucken, die Zuschläge für regelmässige Nachtarbeit auf 50 Prozent senken. Den Mitarbeitenden, die bereits in den Genuss von Zulagen gekommen sind, muss aber eine Kompensation gewährt werden.
Syndicom und Syna teilten mit, mit diesen Kompromissen würden sie ihr Verständnis für die schwierige Situation im Druckgewerbe beweisen. Im Dezember hatten die beiden Gewerkschaften die GAV-Vorschläge des Viscom noch abgelehnt, weil sie sich gegen Arbeitszeitverlängerung und Senkung der Nachtzuschläge wehrten.
GAV soll allgemeinverbindlich erklärt werden
Dass die Gewerkschaften dem GAV nun zustimmten, hängt insbesondere mit der Einführung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) zusammen. Diese werde nun schnellstmöglich beim Bundesrat beantragt, schreiben syndicom und Syna. Damit führe ein über 20 Jahre dauernder Kampf der Gewerkschaften zum Erfolg.
In den Zeitungsdruckereien konnten die Gewerkschaften zudem die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und die Nachtzuschläge verteidigen. Durchsetzen konnten sie auch eine Erhöhung der Mindestlöhne für Ungelernte (ausgenommen Buchbindereien) auf 3800 Franken und für ausgelernte Berufseinsteiger auf 4200 Franken.
Der neue GAV tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und gilt bis Ende 2015.