Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom-Angestellte

Die Swisscom und die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Künftig erhalten Mitarbeitende ab 50 Jahren 27 statt 25 Ferientage. Der Mutterschaftsurlaub wird um eine Woche auf 17 Wochen erhöht.

Swisscom-Angestellte: Ab 2013 gilt für sie ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (Archiv) (Bild: sda)

Die Swisscom und die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Künftig erhalten Mitarbeitende ab 50 Jahren 27 statt 25 Ferientage. Der Mutterschaftsurlaub wird um eine Woche auf 17 Wochen erhöht.

Der neue GAV gilt ab 2013 für mindestens drei Jahre, wie die Swisscom am Donnerstag mitteilte. Darauf habe sie sich mit der Gewerkschaft Syndicom und dem Personalverband Transfair geeinigt. Noch müssten die Entscheidgremien der Sozialpartner das Verhandlungsergebnis bestätigen.

Die Erhöhung der Ferientage soll ab 2015 auch für Mitarbeitende ab 45 Jahre gelten. Der Mindestlohn der Angestellten beträgt jährlich neu 52’000 Franken. Bisher waren es jährlich 45’500 Franken.

Neu sind die Lernenden ebenfalls dem GAV unterstellt. Bei der Arbeitszeit seien Verbesserungen für Teilzeitmitarbeitende und Mitarbeitende ab dem 58. Lebensjahr erzielt worden, halten die Swisscom und die Gewerkschaften fest.

Dem GAV sind heute rund 14’000 Mitarbeitende unterstellt. Aufgrund des besonderen Markt- und Konkurrenzumfelds erhalten die IT-Tochter Swisscom IT Services und die Netzbau-Tochter Cablex neu einen eigenen GAV.

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