Neuer Gesetzesrahmen für Industrielle Werke Basel (IWB)

Die Industriellen Werke Basel (IWB) bekommen einen neuen Gesetzesrahmen nach Grundsätzen der «Public Corporate Governance» wie zuvor die BVB und die BKB. Der Grosse Rat hat die entsprechende Vorlage am Mittwoch klar gutgeheissen.

Die Industriellen Werke Basel (IWB) bekommen einen neuen Gesetzesrahmen nach Grundsätzen der «Public Corporate Governance» wie zuvor die BVB und die BKB. Der Grosse Rat hat die entsprechende Vorlage am Mittwoch klar gutgeheissen.

Kernpunkt der Revision des IWB-Gesetzes ist, dass die Regierung künftig alle Mitglieder des Verwaltungsrates (VR) wählen soll. Bisher wählt der Grosse Rat deren drei. Neu sollen die VR-Mitglieder auch nicht mehr dem Parlament angehören dürfen, was derzeit bei zweien der Fall ist. Beides entspricht den Public-Corporate-Governance-Richtlinien der Regierung.

Ausgelöst hatte die Vorlage eine überwiesene Motion; laut Volkswirtschaftsdirektor Christoph Brutschin bestand für die Regierung kein dringlicher Regulierungsbedarf. Am Ende liege die Verantwortung faktisch so oder so bei der Regierung, weshalb sie ohnehin einen guten Austausch mit dem IWB-VR pflege.

Grüner Marschhalt chancenlos

Auch das Grüne Bündnis sieht keinen Handlungsbedarf und beantragte deshalb Zurückweisung der Vorlage: Wenn schon neu legiferieren, dann mehr mit Blick auf den Service public der IWB und mit deutlicherer Rollentrennung. Auch die GLP wünschte eine Professionalisierung, aber wegen unklar definierter Rollen einen «Marschhalt» der Vorlage. Rückweisung wurde jedoch mit 65 gegen 16 Stimmen abgelehnt.

Die anderen Fraktionen lobten die Vorlage als sinnvolle Aktualisierung des Rahmens für die IWB. Dieselbe Stossrichtung habe sich bei der Basler Kantonalbank (BKB) und den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) bewährt, hiess es. Die FDP argumentierte mit mehr Flexibilität der IWB im Markt für die Revision.

Im Gegensatz zur Rechten pochte die SP indes darauf, dass der Grosse Rat den VR weiter mitbestimmen solle, da der Kanton letztlich die Verantwortung trage. Nur der Geschäftsprüfungskommission die Oberaufsicht zu geben, reiche nicht, denn diese trete immer erst auf, wenn Fehler bereits passiert seien.

Fingerspitzengefühl eingefordert

Die SVP antwortete, der Grosse Rat bestimme dann eben die Reaktion auf einen Fehler. Die FDP monierte allerdings mangelndes Fingerspitzengefühl der Regierung bei einschlägigen Entscheiden – in der Debatte angesprochen wurden eine dem Elsass fürs Tram 3 versprochene Million und eine Wahl in den BKB-VR.

Ein Grüner kritisierte überdies unklare Kompetenzen; es sei doch falsch, wenn die Regierung weiterhin den Gas- und den Strompreis bestimme. Brutschin konterte, dies müsse so sein, da die Regierung so korrektiv wirken könne, falls der VR zu stark kommerziell handeln wolle.

Brutschin warnte vor Illusionen, da jedes VR-Mitglied primär dem Wohl des Unternehmens verpflichtet sei. Zudem setze die Vertraulichkeitspflicht auch dem Informationsfluss enge Grenzen. Am Ende wurde der SP-Antrag, dass der Grosse Rat weiterhin drei IWB-VR-Mitglieder wählen solle, mit 51 gegen 37 Stimmen abgelehnt.

Keine Wohnsitzpflicht

Das Grüne Bündnis beantragte ferner eine Wohnsitzpflicht für die Mehrheit der IWB-VR-Mitglieder für eine bessere Wahrnehmung der lokalen Bedürfnisse und Verhältnisse. Dies blitzte mit 71 gegen 13 Stimmen ab.

Die IWB seien weit über den Kanton hinaus tätig, und geeignetes Personal zu finden sei heikel, wurde dagegen argumentiert. In der Schlussabstimmung wurde die Revision mit 75 gegen 8 Stimmen gutgeheissen.

Die IWB beliefern Kunden mit Energie, Trinkwasser und Telekommunikation. Früher eine Verwaltungsabteilung, war die IWB per 1. Januar 2010 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons umgewandelt geworden. 2015 hatten die IWB bei einem Gewinn von 24,9 Millionen Franken 20 Millionen Franken in die Staatskasse gespült.

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