Für die blockierte Trambeschaffung in der Stadt Zürich muss ein neuer Gutachter gesucht werden. Gestützt auf diese Zweitmeinung soll der Verkehrsrat den Kredit für die Neubeschaffung neu beurteilen. Dies hat der Regierungsrat entschieden.
Auf dem Liniennetz der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sollen 70 neue Niederflurtrams fahren: Darin sind sich VBZ und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) einig. Seit die VBZ im Januar 2014 ein Kostengutsprachegesuch an den Verkehrsrat eingereicht haben, ist die Trambeschaffung aber blockiert.
Der Verkehrsrat wollte zuerst eine Zweitmeinung eines Gutachters zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Der Gutachter scheiterte aber, weil mehrere Anbieter ihr Einverständnis zur Akteneinsicht verweigerten. Der Verkehrsrat lehnte darauf das Gesuch der VBZ ab. Dagegen reichten die VBZ beim Regierungsrat Rekurs ein.
Der Regierungsrat hat nun den Beschluss des Verkehrsrats aufgehoben, wie er am Freitag mitteilte. Er sei zum Schluss gekommen, dass der ZVV zu Recht eine vertiefte Prüfung in Auftrag gegeben habe. Der ZVV hätte jedoch versuchen müssen, einen andern Gutachter zu finden und nicht gleich das Gesuch abweisen dürfen.
Der Regierungsrat weist deshalb den ZVV an, sich mit den VBZ auf einen neuen Gutachter zu einigen. Gestützt auf diese Expertise wird der Verkehrsrat das Kostengutsprachegesuch der VBZ neu zu entscheiden haben.
In einer Mitteilung schreiben VBZ und ZVV, dass sie nun in gemeinsamer Absprache einen Gutachter für eine neue Expertise bestimmen wollen. Man sehe das Licht am Ende des Tunnels, sagte VBZ-Sprecher Andreas Uhl auf Anfrage. Uhl sprach von einer «pragmatischen Lösung». Die Offerten für die 70 Trams seien noch bis 1. Juli 2016 gültig.
Bei der Trambeschaffung geht es um Investitionen in der Höhe von 280 bis 350 Millionen Franken.