Neues Bankengesetz tritt im März in Kraft

Für die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS beginnt am 1. März 2012 gesetzlich eine neue Ära. Der Bundesrat hat auf diesen Termin die letzten Herbst vom Parlament verabschiedete Revision des Bankengesetzes in Kraft gesetzt. Die Banken müssen nun bis 2018 ihre Eigenkapitaldecke ausbauen.

Am 1. März tritt das neue Bankengesetz in Kraft (Symbolbild) (Bild: sda)

Für die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS beginnt am 1. März 2012 gesetzlich eine neue Ära. Der Bundesrat hat auf diesen Termin die letzten Herbst vom Parlament verabschiedete Revision des Bankengesetzes in Kraft gesetzt. Die Banken müssen nun bis 2018 ihre Eigenkapitaldecke ausbauen.

Um zu verhindern, dass der Bund je wieder einer Grossbank finanziell unter die Arme greifen muss, sollen systemrelevante Grossbanken bis dann ihre risikogewichteten Aktiven mit gesamthaft bis zu 19 Prozent Eigenkapital unterlegt haben.

Zehn Prozent davon sollen die Grossbanken in „hartem“ Eigenkapital halten, das heisst etwa in einbezahltem Eigenkapital oder in Gewinnvorträgen. Die restlichen 9 Prozent dürfen sie über Wandelkapital aufbauen. Solche Pflichtwandelanleihen oder CoCo-Bonds gelten als Fremdkapital. Im Krisenfall müssten diese in Eigenkapital umgewandelt werden.

Damit die Ausgabe solcher CoCos in der Schweiz attraktiv wird, beschloss das Parlament, die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abzuschaffen und die CoCos beim Wandel in Eigenkapital von der Emissionsabgabe zu befreien.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses passte der Bundesrat am Mittwoch auch die Verordnung über die Stempelabgaben und die Verrechnungssteuerverordnung an.

Wie das Finanzdepartement am Mittwoch weiter mitteilte, wird die Ausführungsverordnung für andere Bestimmungen im Bankengesetz diesen Frühling vorgelegt. Ausnahmsweise will das Parlament diese Verordnung absegnen.

Nächster Artikel