Im Kanton Baselland soll ein neues Taxigesetz die bisherige Taxi-Verordnung ablösen. Die Regierung hat das Gesetz am Dienstag an den Landrat überwiesen; es diene in erster Linie der Sicherheit der Fahrgäste, heisst es in der Vorlage. Das Meiste soll der Markt regeln.
Im neuen Gesetz geregelt werden etwa die Bewilligungspflicht oder der Grundsatz staatlich festgesetzter Mindesttarife. Verzichtet wird dagegen auf weitergehende Regelungen wie zum Beispiel eine kantonale Chauffeurprüfung, wie der Kanton Basel-Stadt sie kennt.
Auch Qualitätsanforderungen an Fahrer, Fahrzeuge oder Service sind im Baselbieter Taxigesetz nicht festgeschrieben. Soweit und solange der Markt gewährleiste, dass die Kundschaft zu angemessenem Preis eine gute Dienstleistung enthalte, bestehe für staatliche Eingriffe kein Anlass, hält die Regierung fest.
Im Kanton Baselland gibt es gemäss der Vernehmlassungsvorlage für das Taxigesetz derzeit 56 Taxibetriebe mit 175 Fahrzeugen. 25 Betriebe haben nur gerade je ein Fahrzeug.