Neues Brand- und Elementarschadengesetz in Vernehmlassung

Die Baselbieter Regierung hat am Donnerstag den Entwurf für ein neues Brand- und Elementarschadengesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieses passt die Brandschutzvorschriften an neue Gegebenheiten an und regelt zudem neu auch die Prävention von Elementarschäden.

Die Baselbieter Regierung hat am Donnerstag den Entwurf für ein neues Brand- und Elementarschadengesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieses passt die Brandschutzvorschriften an neue Gegebenheiten an und regelt zudem neu auch die Prävention von Elementarschäden.

Bei der Brandschadenprävention hätten sich seit Inkrafttreten des geltenden Feuerschutzgesetzes von 1982 die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen massgeblich geändert, hält die Regierung in einer Mitteilung fest. Die Bestimmungen müssten daher revidiert werden.

Auch künftig soll bei Gebäuden die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) die nötigen Brandschutzmassnahmen festlegen. Anordnen sollen sie neu aber das Bauinspektorat im Rahmen der Baubewilligung oder bei Kleinbauten der jeweilige Gemeinderat. Wenn bei bereits bestehenden Bauten besonders grosse Gefahr droht, kann dies zudem auch die BGV selbst tun.

Wirtschaftliche Massnahmen

Die Elementarschadenprävention war bisher gesetzlich nicht geregelt. Nachdem der Kanton die vom Bund vorgeschriebenen Naturgefahrenkarten erstellt hat, sollen nun Bauherrschaften zu Gebäudeschutzmassnahmen verpflichtet werden können. Auch diese Massnahmen würden durch die BVG festgelegt und durch das Bauinspektorat abgeordnet.

Die Schutzmassnahmen müssten indes wirtschaftlich sein, und die Kosten dürften nicht unverhältnismässig im Vergleich zu den übrigen Kosten des jeweiligen Neu- oder Umbaus sein, hält die Regierung fest. Ausserdem soll die BVG künftig Beiträge an freiwillige Gebäudeschutzmassnahmen ausrichten können.

Zur Umsetzung des neuen Gesetzes sind bei der BVG rund sieben zusätzliche Stellen notwendig. Die Versicherungsprämien der BVG können laut Regierung jedoch weiterhin tief gehalten werden, dies dank verminderter Schadenskosten aufgrund des neuen Gesetzes.

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