Die Freiburger Gemeinde Giffers ist der erste Standort für eines der neuen Bundesasylzentren im Rahmen der Neustrukturierung im Asylwesen. Ab 2017 sollen dort in einem Institutsgebäude bis zu 300 Asylsuchende aufgenommen werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) werde im Einvernehmen mit dem Kanton Freiburg das Gebäude des Instituts Guglera erwerben, heisst es in einer Mitteilung des SEM und des Kantons Freiburg. Damit nehme die Standortplanung, die für die Neustrukturierung des Asylwesens erforderlich sei, Formen an.
Im Rahmen der Gespräche zur Planung der künftigen Bundeszentren habe der Kanton Freiburg dem Bund für die Region Westschweiz den Standort in Giffers vorgeschlagen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Gemeinde liegt im oberen Sensebezirk und zählt rund 1500 Einwohner. Die Bevölkerung wird an einer Veranstaltung in knapp zwei Wochen über die Pläne informiert.
Die «Freiburger Nachrichten» hatten das Vorhaben am Freitagmorgen publik gemacht. Das Institut Guglera ist ein Seminarzentrum, das unter anderem Integrations- und Förderprogramme für Jugendliche und junge Erwachsene anbietet.
Die Freiburger Sozial- und Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre sagte im Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF, die Lage des Zentrums sei gut: Es sei nicht abgelegen, aber liege auch nicht in der Nähe eines Dorfes. Unweit des Zentrums befinde sich eine Bushaltestelle.
Sechs Regionen
Die neuen Bundeszentren sind ein zentrales Element der nächsten grossen Asylrechtsreform. Bund, Kantone und Gemeinden hatten sich vor knapp einem Jahr auf die sechs Asylregionen geeinigt: Westschweiz, Nordwestschweiz, Bern, Zürich, Ostschweiz sowie Zentral- und Südschweiz.
In jeder Region soll es ein Verfahrenszentrum und ein bis drei Ausreisezentren geben. Die Verteilung der Plätze erfolgt entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. In der Region Westschweiz sollen 1280 Plätze in einem Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren zur Verfügung stehen.
Heute verfügt der Bund über rund 1400 Plätze in Empfangs- und Verfahrenszentren sowie rund 900 Plätze in temporären Unterkünften an verschiedenen Standorten. Letztere sind jedoch befristet. Nach der Neustrukturierung besteht ein Bedarf von 5000 Plätzen in Zentren des Bundes.
Raschere Verfahren
Gemäss dem Entwurf für eine Asylrechtsrevision sollen die meisten Asylgesuche künftig in einem beschleunigten Verfahren von maximal 140 Tagen behandelt werden, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist die Konzentration aller Akteure an einem Ort.
Die Asylsuchenden sollen für die gesamte Dauer des Verfahrens in regionalen Zentren des Bundes untergebracht werden und dort gemäss den Plänen des Bundesrats auch kostenlosen Rechtsbeistand erhalten. Asylsuchende mit negativem Entscheid müssten sofort ausreisen.
Die beschleunigten Verfahren werden seit Anfang 2014 in einem Pilotbetrieb in Zürich getestet. Eine erste Zwischenbilanz fiel positiv aus.