Aus Sicht von Bundespräsident Ueli Maurer respektiert das neue Nachrichtendienstgesetz die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Die präventive Überwachung komme nur dort zum Einsatz, wo es nicht anders gehe, sagte Maurer am Freitag vor den Medien in Bern.
Die Überwachungsmassnahmen, die das Parlament 2009 abgelehnt hatte, seien nun „wesentlich eingeschränkt“. In welcher Hinsicht, vermochte der Verteidigungsminister allerdings nicht genau zu sagen: Er habe das alte Gesetz nicht so im Kopf, dass er eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben könnte, sagte Maurer.
Ein wesentlicher Unterschied sei aber, dass die präventive Überwachung gemäss dem neuen Gesetz nur in etwa zehn Fällen pro Jahr zum Einsatz käme. Der damals zuständige Bundesrat Christoph Blocher hatte allerdings beim alten Gesetzesvorhaben auch von rund zehn Fällen gesprochen.
Ein Unterschied besteht in der Anzahl Stellen, die für die präventive Überwachung geplant sind. Beim ersten Gesetz gingen die Behörden davon aus, dass 40 zusätzliche Stellen nötig sind. Nun beziffert der Nachrichtendienst (NDB) den Bedarf auf 16 zusätzliche Stellen.
Laut NDB-Chef Markus Seiler sind auch die Anforderungen an die Gesuche strenger, die der Nachrichtendienst für die präventive Überwachung stellen müsste. Es werde sich – wenn überhaupt – um einen „endoskopischen“ Lauschangriff handeln, versicherte Seiler.
Als Beispiel für Fälle, in denen Telefonate künftig präventiv abgehört werden könnten, nannte er einen Datendiebstahl bei einer Bank. Der Nachrichtendienst könnte in einem solchen Fall strafrechtliche Hinweise nachrichtendienstlich verifizieren.
Maurer stellte fest, im Zusammenhang mit dem Nachrichtendienst brauche es stets eine Güterabwägung zwischen dem Eingriff in persönliche Freiheiten und staatlicher Überwachung. „Wir haben zugunsten der Freiheit entschieden.“
Veränderte Bedrohungen
Der Nachrichtendienst soll künftig in besonderen Fällen präventiv Telefonate abhören oder private Räume verwanzen dürfen. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zum neuen Nachrichtendienstgesetz eröffnet.
Er wolle den veränderten Bedrohungen mit zusätzlichen Massnahmen begegnen und neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung einführen, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS).
Dies hatte der Bundesrat schon einmal geplant. Die Revision scheiterte aber im Parlament, der „Lauschangriff“ ging den eidgenössischen Räten zu weit. Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch.
Die vom Parlament zurückgewiesenen besonderen Beschaffungsmittel – etwa die Überwachung von Telefon-, Mail- und Postverkehr oder der Einsatz von Wanzen – würden „in überarbeiteter Form neu vorgeschlagen und ergänzt“, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung.
Dies sei aus seiner Sicht notwendig. Das heutige Instrumentarium reiche angesichts der zunehmend aggressiveren Akteure und komplexeren Bedrohungsformen nicht mehr aus, um die präventiven Aufgaben des Nachrichtendienstes (NDB) wahrzunehmen.
Über die Genehmigung der Massnahmen sollen das Bundesverwaltungsgericht und der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) entscheiden. Letzterer soll vorher den Sicherheitsausschuss des Bundesrates konsultieren.