Im Januar 2014 soll ein neues nationales Visumsystem in Betrieb gehen. Es soll besser mit dem zentralen Visa-Informationssystem der EU kompatibel sein. Weil die Zugangsberechtigungen unter den Behörden neu verteilt werden, muss die geltende Verordnung geändert werden.
Die Gesetzesgrundlagen, die für die Inbetriebnahme des neuen Visumsystems namens ORBIS nötig sind, bestehen gemäss Bundesamt für Migration (BFM) bereits seit 2011.
Nun müssten noch die Zugangsberechtigungen genauer bestimmt werden, teilte das Amt am Dienstag mit. Dazu führt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis zum 26. August eine Anhörung durch.
ORBIS soll ähnlich aufgebaut sein wie das europäische Visa-Informationssystem. Dieses enthält alle Daten zu den Visumgesuchen für die Schengen-Staaten, einschliesslich Foto und Fingerabdruck. Die zentrale EU-Datenbank dient unter anderem dazu, Asylgesuche auf Mehrfachgesuche (Dublin-Fälle) prüfen zu können.
Seit Dezember 2012 vergleichen die Schweizer Behörden die Fingerabdrücke von Asylsuchenden mit den Daten der europäischen Visumsdatenbank.
Bislang wurden mit dem Abgleich 131 Dublin-Fälle identifiziert, wie der BFM-Mitteilung zu entnehmen ist. In diesen Fällen hat ein Asylsuchender also bereits in einem anderen Schengen-Staat ein Visum erhalten, womit dieser Staat dann auch für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist.