Neues Regime für ausländische Taxis kann in Kraft treten

Das umstrittene neue Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich könnte in Kraft treten. Eventuell kommt aber auch ein alternatives, weniger umstrittenes Modell zum Zug, falls es denn gefunden wird.

Ein Taxi am Zürcher Flughafen (Archiv) (Bild: sda)

Das umstrittene neue Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich könnte in Kraft treten. Eventuell kommt aber auch ein alternatives, weniger umstrittenes Modell zum Zug, falls es denn gefunden wird.

Die neu Regelung sieht vor, dass deutsche und österreichische Taxis während 90 Tagen pro Kalenderjahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen oder von dort auf Bestellung abholen dürfen.

Nach Ablauf dieser Frist sollen die Staatsverträge aus den Jahren 1953 und 1958 gelten, wonach deutsche und österreichische Taxifahrer Passagiere zum Flughafen Zürich bringen, aber dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Diese neue Regelung war Anfang Jahr bis auf Weiteres auf Eis gelegt worden. Man wollte die Verhandlungsergebnisse zwischen Deutschland und der Schweiz in Sachen Fluglärmstreit abwarten.

Zudem hatte man erwogen, die Taxiverordnung als Bestandteil in die Lösung einzubeziehen. Deutschland und die Schweiz seien jedoch übereingekommen, die Taxifrage nicht im Rahmen des Staatsvertrages zum Fluglärm zu regeln, bestätigte ein Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV) eine Meldung des „Tages-Anzeigers“ vom Donnerstag.

Geeinigt auf die 90-Tage-Regelung hatte sich im letzten Sommer eine Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kanton Zürich sowie der Stadt Kloten und dem Flughafen Zürich.

Gegen die 90-Tage-Vorschrift hatten Taxifahrer-Verbände in Deutschland und Österreich protestiert. Auch das EU-Parlament kritisierte die Regelung und forderte eine Überprüfung.

Suche nach Alternativen

Die Koordinationsgruppe prüfe nun nochmals mögliche Alternativen zur neuen Regelung, die im Sommer 2012 hätte in Kraft treten sollen, sagte der BAV-Sprecher gegenüber der sda.

Alternativen würden deshalb nochmals angeschaut, „weil man eine Lösung möchte, die im Einvernehmen mit Deutschland und Österreich umsetzbar ist, gleichzeitig die Interessen der schweizerischen Taxifahrer berücksichtigt und im Vollzug möglichst einfach ist“.

Der Bund werde rechtzeitig über die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften oder eines alternativen Modells informieren. Es soll genügend Zeit für eine geordnete Umstellung bleiben, sagte er weiter.

Nächster Artikel