Sepp Blatter gerät erneut ins Visier der FIFA-Ethikkommission. Gegen den Ex-Präsidenten des Weltverbandes wird im Zusammenhang mit Lohnzahlungen und Boni ein neues Verfahren eröffnet.
Wegen des Verdachts der Bestechung und Korruption im Zuge der Zahlungen von Millionen-Gehältern, Boni und Provisionen werde auch gegen den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke und den früheren FIFA-Finanzchef Markus Kattner ermittelt, teilte der Weltverband mit.
Das Trio soll sich laut einer internen Untersuchung der FIFA in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 79 Millionen Franken bereichert haben, wie die FIFA bereits Anfang Juni mitgeteilt hatte. Der Weltverband leitete damals die Unterlagen an die Schweizer Bundesanwaltschaft und die US-Justizbehörde weiter. Laut der FIFA hätten die Zahlungen und die Vertragsabschlüsse gegen Schweizer Recht verstossen. Blatter wies die Vorwürfe wegen Bereicherung vor drei Monaten zurück und bezeichnete die Zahlungen als «sauber und fair».
Die Ethikkommission untersucht nun gleich fünf Verstösse gegen das Ethik-Reglement des Weltverbands: Allgemeine Verhaltensregeln (Artikel 13), Loyalität (15), Interessenkonflikte (19), Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen (20) sowie Bestechung und Korruption (21).
Der langjährige FIFA-Chef Blatter, der sein Amt im Zuge der Korruptionsaffäre niedergelegt hatte, geht derzeit vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen seine laufende Ethiksperre vor. Das FIFA-Berufungsgremium hatte die Sperre wegen der Verdienste des Wallisers von acht auf sechs Jahre reduziert.
Der frühere Generalsekretär Valcke wurde im Januar von der FIFA entlassen. Er wurde von der Ethikkommission des Weltverbands für zwölf Jahre gesperrt, die Berufungskammer reduzierte diese Sperre ebenfalls um zwei Jahre. Der ehemalige Finanzchef Kattner rückte nach der Suspendierung Valckes zunächst auf den Posten des geschäftsführenden FIFA-Generalsekretärs. Am 23. Mai wurde der 45-jährige Deutsche wegen «Verletzungen seiner treuhänderischen Verantwortung in Bezug auf sein Arbeitsverhältnis» mit sofortiger Wirkung entlassen.