Für die Künstlerateliers in der ehemaligen Klosterkirche auf dem Basler Kasernenareal will der Kanton ab 2018 ein neues Vergabemodell umsetzen. Ziel sei eine transparente und faire Vergabepraxis für einen breiten Bewerberkreis, teilte das Präsidialdepartement am Dienstag mit.
Die gegenwärtige Vergabepraxis für die Ateliers in der Kaserne entspreche nicht den gesetzlichen Grundlagen, heisst es in der Mitteilung. Insgesamt stünden den Künstlern 2556 Quadratmeter zur Verfügung. Diese würden seit Jahrzehnten zu einem unveränderten Zins von durchschnittlich 19.50 Franken pro Quadratmeter und Jahr vermietet.
Der Zins sei nicht kostendeckend. Zudem würden sämtliche Nebenkosten vom Kanton übernommen. Das sei jedoch eine indirekte und nicht kontrollierte Subventionierung. Die Vergabe frei werdender Ateliers liege überdies allein in der Verantwortung der Ateliergenossenschaft.
Gesetzeskonformes Modell
Das seit 2009 geltende Kulturfördergesetz verpflichtet den Kanton indes, bei Gesuchen und Fördermittel-Vergaben geeignete Strukturen und transparente Verfahren zu gewährleisten. Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, braucht es daher laut Präsidialdepartement eine neue Vergabepraxis für die kantonalen Förderateliers.
Ein neues Modell wurde nun unter Beizug auch von Kunstschaffenden erarbeitet, wie es weiter heisst. Dieses sieht einen Mietzins vor, der auch künftig nicht kostendeckend ist und durchschnittlich 80 Franken pro Quadratmeter und Jahr beträgt. Ungefähr 25 der Ateliers sollen so für jeweils bis zu sieben Jahre vergeben werden.
Etwa acht Ateliers sollen derweil älteren Kunstschaffenden vorbehalten bleiben, für die Umzüge schwieriger zu bewerkstelligen sind. Erhalten sollen sie Kunstschaffende über 60 Jahren für einen kostendeckenden Mietzins und zehn Jahre Nutzungsdauer, dies mit einer Option auf Verlängerung.
Die einzelnen Räume werden öffentlich ausgeschrieben und von einem unabhängigen, vom Präsidialdepartement eingesetzten Gremium geprüft. Bewerben können sich ausschliesslich professionelle Kunstschaffende aus den Kantonen Basel-Stadt und Baselland.
Frühestens ab 2018
Umgesetzt wird das Modell allerdings frühestens ab 2018. Der Kanton hat das Mietverhältnis mit der Ateliergenossenschaft zwar schon auf Ende 2014 gekündigt; die Genossenschaft erwirkte jedoch eine Erstreckung bis Ende 2017.
Danach müssen die Räume einer dringenden Minimalsanierung unterzogen werden. Für diese Zeit prüft das Departement Möglichkeiten zur Vermittlung von Ersatzräumen, wie es im Communiqué heisst.