Die Neuregelungen für Strassen- und Salonprostitution in der Stadt Zürich haben sich bisher bewährt. Für die Situation an der Langstrasse sucht der Stadtrat noch nach einer Lösung: Ziel ist es, dass Kleinstsalons nicht vollständig aus dem Quartier verschwinden.
Nachdem vor allem am Sihlquai „unhaltbare Zustände“ geherrscht haben, hat der Stadtrat nach Lösungen für das Sexgewerbe in der Stadt gesucht. Ziel sei nicht gewesen, die Prostitution aus der Stadt zu verdrängen, wie Stadtrat Martin Waser (SP) am Dienstag sagte. Vielmehr müsse diese stadtverträglich sein und die Sexarbeiterinnen müssten geschützt werden.
Vor rund sieben Monaten wurde in Zürich-Altstetten der erste Schweizer Strichplatz eröffnet und gleichzeitig der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen. Seit Anfang 2013 ist die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in Kraft und Ende des Jahres ist die Gesuchsfrist für Salonbewilligungen abgelaufen.
Neue Regeln für Strassenprostitution bewähren sich
Die Situation am Sihlquai hat sich beruhigt, die befürchtete Verlagerung des Strassenstrichs in andere Zonen oder in die Illegalität gab es laut Waser nicht. Auch die Anwohner in Altstetten fühlen sich nicht gestört. Die Sexarbeiterinnen schätzen am neuen Strichplatz die Sicherheit und die Infrastruktur mit dem Ausbau des sozialmedizinischen Angebots.
Andererseits beklagen die Prostituierten, dass sie dort weniger verdienen als am Sihlquai. Dies liege vor allem daran, dass auf dem Strichplatz nur Autos zugelassen sind. Pro Abend arbeiten dort im Durchschnitt 15 Sexarbeiterinnen. Das sind etwa halb so viele wie ehemals am Sihlquai. Im Niederdorf hat sich die Zahl der Strassenprostituierten praktisch nicht verändert.
Bewährt hat sich laut Waser das Bewilligungsverfahren für Strassenprostitution. Geprüft werden Handlungsfähigkeit, Erwerbsberechtigung und Krankenversicherung. Die Sexarbeiterinnen müssen volljährig sein und zu einem Beratungsgespräch bei der Frauenorganisation Flora Dora. Im vergangenen Jahr wurden von 495 Gesuchen 461 bewilligt.
Neu ist auch das PGVO-Bewilligungsverfahren für Salonprostitution. Eine Bewilligung benötigen Salons, in denen mehr als zwei Prostituierte arbeiten. Salonbetreiber müssen unter anderem eine Baubewilligung vorweisen und für faire Preise und Arbeitsbedingungen für die Prostituierten sorgen. Insgesamt liegen 67 Gesuche vor. Für eine Bilanz sei es noch zu früh, sagte Stadtrat Richard Wolff (AL).
Stadtrat sucht Lösung für Kleinstsalons im Langstrassenquartier
Kleinstsalons mit ein oder zwei Sexarbeiterinnen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Allerdings gilt auch für diese die Bau- und Zonenordnung (BZO), die sexgewerbliche Salons in Wohngebieten verbietet, also auch im Langstrassenquartier.
Eigentlich war die BZO nur zur Bekämpfung von Auswüchsen in diesem Bereich gedacht, Kleinstsalons wurden geduldet. Mit der neuen PGVO sei dies nicht möglich, sagte Waser. Seit 2007 gibt es einen stetigen Rückgang der Kleinstsalons. Verschiedene Organisationen fordern eine Lockerung der BZO.
Der Stadtrat ist zurzeit auf der Suche nach einer Lösung. „Kleinstsalons sollten nicht vollständig aus dem Langstrassenquartier verschwinden,“ sagte Wolff.
Thema Menschenhandel bleibt aktuell
Die Prostitutionsgewerbeverordnung verlangt auch den Schutz der Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung und Gewalt, insbesondere vor Menschenhandel. Insgesamt wurden im Jahr 2013 Vorermittlungen für 31 Verfahren geführt, im Vorjahr waren es 14. Die Massnahmen zeigen laut Stadtrat Wirkung.
Anders sieht dies allerdings die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Im Vergleich zu den Vorjahren seien in der Stadt Zürich 25 Prozent weniger Fälle von Frauenhandel erkannt worden, wie es in einem Communiqué heissst. Die Fachstelle vermutet, dass dies mit den veränderten Rahmenbedingungen in der Stadt zusammenhängt. Der Zugang zu mutmasslichen Opfern sei schwieriger geworden.