Das Bundesamt für Migration (BFM) hat mit der Nicht-Behandlung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsbericht. Personelle Konsequenzen fordert der Bericht nicht.
In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10’000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehreren Jahren nicht behandelt.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat die Umstände von alt Bundesrichter Michel Féraud untersuchen lassen. Dieser kam nun zum Schluss, dass die Nicht-Behandlung der Asylgesuche rechtswidrig war, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Schlussbericht.
Keine strafrechtliche Konsequenzen
Strafrechtlich relevante Handlungen hat der alt Bundesrichter nicht ausfindig gemacht. Keiner der involvierten Beamten könne dem Verdacht eines Amtsdelikts ausgesetzt werden. Auch stelle sich die Frage einer disziplinarischen Verantwortlichkeit nicht mehr, insbesondere wegen des Zeitablaufs.
Allerdings wird das Bundesamt für Migration die rund 3000 noch offenen Gesuche bis spätestens Ende 2013 behandeln müssen. Der Bericht hält auch fest, dass die Informationspflicht gegenüber der damaligen Departementsvorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf verletzt wurde, da sie über die Sonderregelung vom 20. November 2006 nicht informiert wurde. Damals war Christoph Blocher Justizminister.
Auch eine aktive Information von Simonetta Sommaruga wäre angezeigt gewesen, heisst es im Bericht. Sommaruga war nach eigenen Angaben von ausserhalb der Verwaltung über die Asylgesuche informiert worden.