Der Nichtraucherschutz bleibt in Basel-Stadt streng: Eine Wirte-Initiative für eine Lockerung wurde mit 23’591 gegen 23’379 Stimmen sehr knapp abgelehnt, dies bei 44,23 Prozent Stimmbeteiligung. So darf in Fumoirs weiter nicht bedient werden.
Die Initiative „Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung“ wollte, dass im Stadtkanton das weniger strenge Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen gilt. Dieses lässt indes den Kantonen offen, strengere Regeln zu erlassen, was 14 grosse Kantone auch tun. So sind in Basel in öffentlichen Gaststätten nur unbediente Fumoirs zugelassen.
Bislang umgehen jedoch rund 180 der 850 Basler Beizen das Verbot mit dem Anschluss an den Verein „fümoar“; sie stehen nur Mitgliedern offen. Dagegen will der Kanton nun vorgehen; der Verein will sich bis vor Bundesgericht wehren.
Das Bundesgesetz verbietet das Rauchen in Gastlokalen, lässt aber bediente Fumoirs und klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis 80 Quadratmeter zu. Laut Wirteverband und „fümoar“-Verein wäre bei der Annahme der Initiative das Vereinsmodell überflüssig geworden. Die teure Ja-Kampagne der Initianten hat jedoch nicht gewirkt.
Einbürgerung: neu schriftliche Sprach-Prüfung
Bei Einbürgerungen werden in Basel-Stadt künftig die deutschen Sprachkenntnisse schriftlich geprüft; bisher werden sie nur bei einem Gespräch eingeschätzt. Das dabei verlangte Niveau legt die Regierung per Verordnung fest, während die Grundsätze neu im Bürgerrechtsgesetz festgeschrieben werden.
So verlangt es der Gegenvorschlag zur SVP-Initiative „für eine faire Einbürgerung (Sprachinitiative)“, der mit 26’394 gegen 15’044 Stimmen angenommen wurde. Die Initiative wurde hingegen mit 24’978 gegen 17’653 Stimmen abgelehnt.
Die SVP-Initiative hätte für die Einbürgerung den Nachweis deutscher Sprachkompetenz auf einem hohen europäischen Referenzniveau mittels schriftlicher Prüfung verlangt. Das wollte sie in der Verfassung festschreiben lassen. Mit dem Gegenvorschlag wird ein weniger hohes Niveau verlangt.
Mit 31’382 gegen 11’266 Stimmen angenommen wurde die dritte Vorlage, eine Verfassungsänderung: Wie in den meisten Kantonen ist die baselstädtische Regierung künftig alleine für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zuständig; heute hat teils der Grosse Rat das letzte Wort. Einbürgerungsentscheide müssen jedoch nach neuem Bundesrecht gerichtlich überprüfbar sein, was im Parlament nicht möglich ist.