Niederländischer Skandalarzt Jansen zu drei Jahren Haft verurteilt

Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten – jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Ernst Jansen am Dienstag bei der Ankunft vor dem Gericht (Bild: sda)

Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten – jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Mit seinen Fehldiagnosen habe er sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Strafgericht in Almelo am Dienstag.

Der ehemalige Neurologe stellte laut Gericht bei neun Patienten bewusst unheilbare Krankheiten wie Alzheimer und Multiple Sklerose fest, obwohl die Patienten daran nicht gelitten hätten. Jansen sei auch schuld am Tod einer Frau, die nach der Diagnose Alzheimer Suizid beging.

In diesem wohl grössten medizinischen Strafprozess der Niederlande ging es um insgesamt neun Fälle von 1994 bis 2004. Insgesamt soll Jansen bei über 200 Patienten fälschlicherweise unheilbare Krankheiten festgestellt und behandelt haben. Die meisten Patienten wurden bereits aussergerichtlich entschädigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Erleichterung bei den Opfern

Der 68-jährige Jansen verfolgte die fast zwei Stunden dauernde Verkündung des Urteils äusserlich unbewegt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die Opfer reagierten erleichtert und ergriffen. «Darauf haben wir solange gewartet», sagte Ineke Damink, bei der Jansen Alzheimer festgestellt hatte. «Drei Jahre – ich bin so froh.»

Das Gericht erklärte, es halte den in einen dunklen Anzug gekleideten Jansen für «uneingeschränkt» verantwortlich. «Der Angeklagte hat seine medizinische Sorgfaltspflicht ernsthaft verletzt», sagte Richter Marcel Bordenga.

Er habe Untersuchungsergebnisse ignoriert, die seine Diagnose widerlegt hätten. Seine Patienten behandelte er oft über Jahre mit schwersten Medikamenten.

Medikamentensucht als Ausrede

Jansen hatte vor dem Gericht zwar Beurteilungsfehler eingeräumt, die jedoch mit einer Medikamentensucht begründet. Gutachter bescheinigten ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Doch für das Gericht waren dies keine mildernden Umstände.

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