Das höchste Basler Gericht hat entschieden: Die im Verein Fümoar angeschlossenen Beizen sind öffentlich zugänglich und müssen sich demnach an das Rauchverbot halten. Fümoar-Sekretär Thierry Julliard kämpft weiter.
Seit zwei Jahren liefert sich der Verein Fümoar mit den Basler Behörden ein wildes Katz- und Maus-Spiel. Heute Vormittag kam es vor dem Basler Appellationsgericht zum ersten grossen Showdown: Anhand von zwei Pilotfällen musste das Verwaltungsgericht entscheiden, ob das Vereinsmodell der Fümoar-Lokale rechtens ist oder nicht. Auf der Anklagebank sassen die Discothek «Fame» und die Beiz «Zum Schiefen Eck» am Claraplatz.
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) forderte die beiden Lokale im Sommer 2010 dazu auf, sich an das Rauchverbot zu halten. Dagegen reichte die prägende Figur von Fümoar, Thierry Julliard, Rekurs ein. Dies mit der Begründung, dass die beiden Lokale nicht öffentlich zugänglich seien.
Thierry Julliard warf dem WSU heute im Gerichtsaal vor, abenteuerlich zu argumentieren. Gemäss dem seit. 1 April 2010 geltenden Basler Gesetz «zum Schutz vor Passivrauchen» ist das Rauchen in Restaurants nur in abgetrennten, unbedienten Raucherräumen erlaubt. «Das ist stumpfsinnig und kann nicht als rechtmässig betrachtet werden», sagte der Vereinsanwalt. Denn der Kanton könne keine weitergehenden Arbeitsrechtsbestimmungen erlassen als der Bund. Dieter Freiburghaus vom WSU wiederum bezeichnete den Verein als «Rauchpetarde», die versucht, den «Blick zu trüben und bis zum Himmel stinkt».
Jedermann könne Fümoar-Mitglied werden
Ähnlicher Meinung war offenbar auch das Appellationgsgericht. Es kam zum Schluss, dass das Fümoar-Modell unzulässig ist. Grund: Der Kanton könne bei den Arbeitsrechtsbestimmungen weitergehen als der Bund. Und die Fümoar-Beizen seien öffentlich zugänglich. Sie müssten sich deshalb an das Rauchverbot halten und den Arbeitnehmer vor Passivrauchen schützen. «Der Zugang zu einem Fümoar-Lokal erfolgt gegen Entgelt. Das ist ein Eintrittsgebühren-System», fand Gerichtspräsident Stephan Wullschleger. Auch seien die Fümoar-Lokale als öffentlich zu betrachten, weil jedermann Mitglied werden könne. Somit wolle der Verein klar das Gesetz umgehen.
Vom Urteil zeigte sich Thierry Julliard nach der Verhandlung unbeeindruckt: «Ich habe nichts anderes erwartet – letztlich ist es eine politische Frage. Wäre es anders herausgekommen, wäre es doch eine Katastrophe gewesen.» Er will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und den Fall voraussichtlich bis vors Bundesgericht weiterziehen. Überhaupt zeigt sich der Verein mit seinen 180 Mitgliederbeizen sehr kämpferisch. Julliard liess schon an der Generalversammlung vor einer Woche durchblicken, dass am Schluss wohl der Europäische Gerichtshof über den Raucherstreit in Basel entscheiden muss.
In den Lokalen «Fame» und «Zum Schiefen Eck» wird trotzdem weitergeraucht, zumal das letzte Wort zu diesem Thema noch lange nicht gesprochen ist. Demnächst sehen sich das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) und der Verein Fümoar vor dem Appellationgsgericht (ebenfalls zwei Pilotfälle). Das BVD nimmt den Entscheid des Gerichts gemäss Mitteilung «mit Genugtuung zur Kenntnis». Denn mit dem vorliegenden Gerichtsurteil könne davon ausgegangen werden, dass diese beiden Rekurse vom Appellationsgericht ebenfalls abgewiesen würden, heisst es.
Die Chancen, dass der Verein Fümoar vor Bundesgericht Erfolg haben wird, erachtet das BVD als «minimal». Geht es nach dem Departement von Hans-Peter Wessels (SP), soll der Verein Fümoar den vorliegenden Gerichtsentscheid akzeptieren und die betroffenen Beizen dazu bewegen, ihre Rekurse zurückzuziehen. Aber eben: das wird garantiert nicht passieren.