Im Strafprozesses gegen den ehemaligen GC-Manager Erich Vogel und den Spielervermittler Peter Bozzetti am Bezirksgericht Zürich sind noch keine Urteile gefällt worden.
Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Vogel schwieg lange, hielt dann aber ein fulminantes Schlusswort.
Dem 75-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, 2013 dem Luzerner Spielervermittler Bozzetti beim Versuch geholfen zu haben, YB-Sportchef Fredy Bickel im Zusammenhang mit einer alten Geschichte aus dem Jahr 2002 zu erpressen und von diesem 131’000 Franken zu verlangen. So hätten sie gedroht, der Zeitung «Blick» brisante Dokumente auszuhändigen, wenn Bickel nicht zahle. Im September 2013 wurden Vogel und Bozzetti verhaftet und für einige Tage in Untersuchungshaft genommen.
Für den einschlägig vorbestraften Bozzetti fordert die Anklage wegen versuchter Erpressung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, für Vogel wegen Gehilfenschaft dazu eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.
Der Rechtsvertreter Bickels verlangte nicht nur eine Genugtuung von 2500 Franken, sondern auch eine Prozess-Entschädigung von 54’950 Franken. Die Verteidiger forderten Freisprüche mangels Beweisen und sprachen von einer «einseitig geführten Untersuchung».
Vogel wählte vor Gericht eine schlaue Taktik. Er machte zunächst vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg sich zu den Vorwürfen der Anklage aus. Sein Votum sparte er sich für das Ende auf. Vogel griff den Staatsanwalt an. «Ich habe ihnen insgesamt 137 Fragen beantwortet und mich nicht einmal verstanden gefühlt», sagte Vogel. Der Staatsanwalt sei Bickels Anwalt auf den Leim gekrochen.
Vogel erklärte auch, dass er kein Geldmensch sei und Bozzetti und die Gegenseite gewarnt habe. Er nahm Bozzetti auch in Schutz, da dieser nach einem Gehirntumor und weiteren Schicksalsschlägen eine Persönlichkeitsveränderung durchgemacht habe und dünnhäutiger geworden sei.
Das Gericht zog sich nach Vogels fulminantem Schlusswort zur geheimen Urteilsberatung zurück. Es wird voraussichtlich am Montag bekannt geben, wann die Urteile eröffnet werden.