Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber stark rückläufig

Letztes Jahr haben in der Schweiz gut 10’700 abgewiesene Asylsuchende Nothilfe beansprucht, ein Fünftel weniger als 2013. Erstmals seit 2008 gingen auch die Kosten für die Nothilfe zurück, auf knapp 74 Millionen Franken.

Banges warten auf den Asylentscheid: Bei einer negativen Antwort gibt es seit 2008 nur noch Not- statt Sozialhilfe. (Symbolbild) (Bild: sda)

Letztes Jahr haben in der Schweiz gut 10’700 abgewiesene Asylsuchende Nothilfe beansprucht, ein Fünftel weniger als 2013. Erstmals seit 2008 gingen auch die Kosten für die Nothilfe zurück, auf knapp 74 Millionen Franken.

Seit 2008 erhalten abgewiesene Asylbewerber und solche mit einem Nichteintretensentscheid nur noch Not- statt Sozialhilfe. Weil 2014 mehr Gesuche von «potenziell schutzbedürftigen» Personen mit einem Anspruch auf Sozialhilfe behandelt wurden, gab es markant weniger Neuzugänge in der Nothilfe.

Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr noch 9800 weggewiesene ausreisepflichtige Personen Minimalleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung, wie das SEM am Freitag mitteilte. Das sind 3900 Personen weniger als im Vorjahr.

Die Bezüger stammten vorab aus Nigeria, Algerien und Tunesien und bezogen im Schnitt während 129 Tagen Nothilfe. Dazu kamen 950 Personen mit einem Mehrfachgesuch. Zu dieser Gruppe zählen Asylbewerber, die innert fünf Jahren nach einem ablehnenden Entscheid erneut ein Gesuch stellen. Sie werden seit 2014 ebenfalls nur noch mit dem Nötigsten unterstützt.

6000 Franken pro Person

Der Bund erstattet den Kantonen die Kosten für die Nothilfe mit einer einmaligen Nothilfepauschale. 2014 betrug diese 6079 Franken pro weggewiesener ausreisepflichtiger Person. Die Beiträge des Bundes beliefen sich auf knapp 51 Millionen Franken.

Den Kantonen entstanden gemäss SEM Nothilfekosten in Höhe von 73,7 Millionen Franken, 7 Prozent weniger als 2013. Seit 2008 setzten die Kantone total 366 Millionen Franken für diese Leistungen ein. Vom Bund wurden sie dafür mit insgesamt 433 Millionen abgegolten.

20 Kantone weisen noch Reserven von total 107 Millionen Franken auf. Mit diesen Reserven müssen sie künftige Nothilfeleistungen decken, welche Personen verursachen werden, deren Entscheid in den Jahren von 2008 bis 2014 rechtskräftig wurde.

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