Nun legt auch das Kantonsspital Aarau ein Gutachten vor

Der Streit um die im Aargauer Spitalgesetz festgeschriebenen einheitlichen Basispreise geht in eine weitere Runde: Nun legt auch der Kantonsspital Aarau ein Gutachten vor, wonach der Grundsatz «innerkantonal gleicher Preis für gleiche Leistung» bundesrechtswidrig ist.

Der Streit um die im Aargauer Spitalgesetz festgeschriebenen einheitlichen Basispreise geht in eine weitere Runde: Nun legt auch der Kantonsspital Aarau ein Gutachten vor, wonach der Grundsatz «innerkantonal gleicher Preis für gleiche Leistung» bundesrechtswidrig ist.

Das neue Aargauer Spitalgesetz schreibt vor, dass alle Spitäler im Kanton mit dem gleichen Basispreis abrechnen müssen. Doch dieses Prinzip ist unter den Akteuren umstritten. Der Kanton auf der einen Seite sowie Versicherer und Spitäler auf der anderen Seite versuchen derzeit mit Gutachten zu beweisen, dass ihre Auslegung die richtige ist.

Ein Gutachten, das die Aargauer Regierung bei ihrem Rechtsdienst in Auftrag gegeben hatte, kam zum Schluss, dass ein gleicher Basispreis für die Aargauer Akutspitäler anwendbar sei.

Ein zweites, vom Krankenversicherer Helsana in Auftrag gegebenes Gutachten besagt, dass der Paragraph im Aargauer Spitalgesetz «als nichtig zu betrachten» sei. Nun kommt auch ein vom Kantonsspital Aarau in Auftrag gegebenes Gutachten zum Schluss, dass das vom Grossen Rat verabschiedete Spitalgesetz gegen Bundesrecht verstösst.

Das Gutachten stelle fest, dass der Bund gemäss KVG mit einem System von Fallpauschalen den Wettbewerb stärken wollte. Dabei sollten die Tarife zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern lokal ausgehandelt werden.

Dies wiederum bedeute, dass von Spital zu Spital und von Kanton zu Kanton unterschiedliche Normkostenpreise für dieselbe Operation möglich seien, heisst es in der Mitteilung des Kantonsspitals Aarau. Damit werde der Verschiedenheit der Spitäler hinsichtlich Struktur, Leistungsspektrum und Qualität Rechnung getragen.

Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Kantonsspitälern

Das Kantonsspital Aarau werde auf der Grundlage seines Gutachtens seine bisherige Verhandlungsstrategie fortsetzen, heisst es weiter. Das Kantonsspital Aarau wehrt sich aus einem ganz praktischen Grund, tarifmässig nicht mit dem Kantonsspital Baden verglichen zu werden.

Der Grund ist die Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Luzern und St. Gallen. Im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung und den künftigen Wettbewerb vergleichen die drei Spitäler seit Jahren ihre Leistungs-, Qualitäts- und Kostendaten. Zudem haben sie eine Verhandlungsgemeinschaft gebildet.

Mit diesem Zusammenschluss sei es gelungen, die Verhandlungsposition gegenüber den Krankenversicherern zu stärken, schreibt das Kantonsspital Aarau. Alle drei Spitäler seien in ihrer Infrastruktur, ihrem Leistungsspektrum und ihrer Grösse gleichwertig und befänden sich auf universitärem Niveau.

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