2012 haben Arbeitsuchende aus ganz Europa vermehrt Kurs auf die Schweiz genommen. Gemäss den neuesten Zahlen des Bundesamts für Migration (BFM) wurde ein markanter Zuwachs registriert. Der Bundesrat gerät dadurch unter zunehmenden Druck, im Frühling die Ventilklausel anzuwenden.
2012 wurden 55’430 Aufenthaltsbewilligungen des Typs B an Bürger aus Ländern der alten EU-17 erteilt. Im Vergleich zu 2011 entspricht dies einem Plus von 4,6 Prozent. Bei den L-Bewilligungen, die einen Aufenthalt von weniger als einem Jahr erlauben, kam es laut BFM-Statistik zu einer Zunahme um 5,7 Prozent auf 54’185. Über die Zahlen hatten mehrere Medien berichtet.
Für die EU-8-Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn stellt sich die Lage allerdings ein wenig anders dar. Am 1. Mai 2012 hatte der Bundesrat für diese Staaten die Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen wieder eingeführt und von der Ventilklausel Gebrauch gemacht.
Gesamthaft wurden Bürgern dieser Länder 3874 B-Bewilligungen zugesprochen – ein Drittel weniger als im Vorjahr. Die BFM-Statistik spiegelt die Einführung der Kontingentierung zeitgenau wieder: Von Januar bis April wurden pro Monat durchschnittlich 560 Bewilligungen erteilt, ab Mai nur noch 204.
Burkhalter: Diskussionen im Gang
Da sich die Ventilklausel nur auf die B-Bewilligungen bezieht, stürzten sich die Bürger der EU-8-Staaten in der Folge auf die Kurzaufenthaltsbewilligungen. War deren Nachfrage von Januar bis März noch stark rückläufig, stieg sie ab Juli monatlich um jeweils mindestens die Hälfte an. Im Gesamtjahr wurden nahezu 14’000 L-Bewilligungen erteilt, 22 Prozent mehr als 2011.
Angesichts dieser steigenden Tendenz liegt für Kurzaufenthalter die Aktivierung der Ventilklausel sowie für B-Bewilligungen die Ausdehnung der Klausel auf die restlichen EU-Staaten in der Luft. Dahin zielende Diskussionen seien derzeit im Gange, erklärte dazu Aussenminister Didier Burkhalter am Samstag in der Sendung „Forum“ des Westschweizer Radios RTS und bestätigte damit Medienberichte.
Die Ventilklausel für B-Bewilligungen könnte gegenüber der EU-17 zur Anwendung kommen, sofern die Zahl der Bewilligungen zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 31. Mai 2013 die Schwelle von 56’268 überschreitet. Die Ventilklausel für Kurzaufenthalter und die EU-8 könnte aufgerufen werden, wenn zwischen 1. Mai 2012 und 30. April 2013 mehr als 15’218 Gesuchen entsprochen wird.
Massnahme nur von kurzer Dauer
Bundesrat Burkhalter betonte jedoch im „Forum“, dass die Auswirkungen der Ventilklausel befristet wären: „Sie ist nur für ein Jahr gültig und kann 2015 nicht mehr angewendet werden.“
Und auch wenn die Voraussetzungen zur Einführung der Ventilklausel gegeben sind, liegt es noch immer im Ermessen des Bundesrates, ob sie auch tatsächlich eingesetzt wird. Rücksicht nehmen muss er dabei insbesondere auf die wirtschaftlichen und politischen Folgen eines solchen Entscheids. Und die EU wäre kaum erfreut.
Ohnehin stehen der Schweiz einige heikle Debatten bevor. Zur Frage steht zum einen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien, das voraussichtlich am 1. Juli als 28. Land in die EU aufgenommen wird. Zu reden geben werden zum anderen die vom Bundesrat abgelehnte SVP-Initiative „Gegen die Masseneinwanderung“ sowie die Ecopop-Initiative „Stopp der Überbevölkerung“.