Nur noch ein Streitpunkt beim Aargauer Sparpaket 2016

Bei der zweiten Lesung des Sparpaketes 2016 müssen die Aargauer Regierung und der Aargauer Grosse Rat noch eine Differenz ausräumen. Es geht um die Massnahme bezüglich des Vermögensverzehrs bei Personen in Heimen.

Bei der zweiten Lesung des Sparpaketes 2016 müssen die Aargauer Regierung und der Aargauer Grosse Rat noch eine Differenz ausräumen. Es geht um die Massnahme bezüglich des Vermögensverzehrs bei Personen in Heimen.

Der Grosse Rat hatte am 10. Mai elf der zwölf, im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2016 beantragten Gesetzesänderungen gutgeheissen. Die Regierung halte angesichts der anhaltend sehr angespannten finanzpolitischen Lage auch bei der zweiten Beratung an allen zwölf Vorschlägen fest, teilte sie am Freitag mit.

Dies gilt auch für die bei der ersten Beratung abgelehnten Massnahme «Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV». Der Grosser Rat hatte zwar beschlossen, dass Rentner in Heimen mehr von ihrem Vermögen aufzehren müssen, bis sie Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten.

Abgelehnt wurde dann aber eine ähnliche Regelung für IV-Rentner in Heimen mit 75 zu 47 Stimmen. Hier will die Regierung, dass das Parlament seinen Entscheid vom 10. Mai wieder kippt. Diese Massnahme betrifft drei Prozent aller IV-Bezügerinnen und Bezüger im Kanton Aargau.

Leben kann die Regierung mit dem vom Kantonsparlament beschlossenen Pendlerabzug von 7000 Franken. Die Regierungsrat erachte diese Höhe als tragbaren Kompromiss. Er trage den Aargauer Verhältnissen als Kanton der Regionen Rechnung. Pendler innerhalb der Regionen seien vom Maximalabzug kaum betroffen, schreibt die Regierung am Freitag.

Gleichzeitig warnt die Aargauer Regierung in ihrer Botschaft, dass die Massnahmen der Leistungsanalyse 2015 und der Entlastungsmassnahmen 2016 allein noch nicht ausreichen, um den Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ohne weitere Sanierungsmassnahmen drohten dem Kanton Aargau zwischen 2017 und 2020 Defizite von über 200 Millionen Franken.

Es würden umfassende Massnahmen auf der Ausgabenseite erforderlich sein, insbesondere in den Bereichen, wo eine starke Kostensteigerung stattfindet. Gleichzeitig seien auf der Einnahmenseite Massnahmen notwendig, um die durch die Wirtschaftslage bewirkten Steuerrückgänge kompensieren zu können.

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