Das Basler Tram- und Busnetz soll behindertengerecht ausgebaut werden. Dafür beantragt die Regierung dem Grossen Rat einen Kredit über 37,7 Millionen Franken. Die Massnahmen wirken sich auf die Tramflotte und die Haltestellen aus.
Zahlreiche Bus- und Tramhaltestellen in Basel werden derzeit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) nicht gerecht. Das teilten Regierung und Basler Verkehrsbetriebe am Montag mit. Das Gesetz verlangt, dass sämtliche Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ab Ende 2023 behindertengerecht sein müssen.
Dazu gehört vor allem der niveaugleiche Einstieg ins Fahrzeug. Im Betrag von 37,7 Millionen Franken enthalten – soviel soll die Umstellung kosten – ist ein Darlehen an die BVB zur Anpassung der Fahrzeuge.
Das wird alles anders
- Die gesamte Tramflotte wird mit Faltrampen ausgestattet, die Rollstuhlfahrern Ein- und Ausstieg ermöglichen.
- Zwischen dem Platz in den Combino-Trams, der für Rollstühle vorgesehen ist und der Fahrerkabine wird ein Kommunikationskanal eingerichtet.
- Türfindesignale für Sehbehinderte werden eingebaut.
- Haltestellen sollen eine standardisierte Höhe von 22 (Bus) bzw. 27 Zentimetern (Trams) erhalten. Diese Massnahme, die andere Kantone bereits kennen, soll politisch abgestützt werden.
- Im Tram-Regelverkehr wollen die BVB ab Sommer 2018 nur noch Niederflur-Fahrzeuge einsetzen.
Erste behindertengerechte Haltestelle in Kleinhüningen
Für die erste Planungs- und Projektierungsphase zum BehiG sowie Anpassungen an älteren Trams hatte der Grosse Rat im November 2012 finanzielle Mittel von 12,4 Millionen Franken bewilligt. Gleichzeitig war auch die technische Grundlösung für Tramhaltestellen verankert worden.
Die erste hindernisfreie Tramhaltstelle in der Stadt Basel war im Sommer 2013 in Betrieb genommen worden. Sie wurde im Zuge der Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein (D) in Kleinhüningen gebaut.