Nur Norwegen ist teurer

In der Schweiz sind Herz-Kreislauf-Medikamente nach wie vor massiv teurer als im Ausland. Für Generika muss sogar gut doppelt soviel bezahlt werden.

Gewisse Medikamente sind in der Schweiz viel teurer als im Ausland (Bild: sda)

In der Schweiz sind Herz-Kreislauf-Medikamente nach wie vor massiv teurer als im Ausland. Für Generika muss sogar gut doppelt soviel bezahlt werden.

In der Schweiz sind Herz-Kreislauf-Medikamente gemäss einem neuen Ländervergleich teilweise nach wie vor massiv teurer als im Ausland. Für Generika muss sogar gut doppelt soviel bezahlt werden. Der Preisüberwacher fordert erneut die Einführung eines Festbetragssystems.

Die Preisüberwachung hat im Mai 2014 die Publikumspreise der je zehn umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparate sowie patentabgelaufenen Wirkstoffe der Herz-Kreislauf-Medikamente mit 15 wichtigen westeuropäischen Ländern verglichen (der Bericht). Darunter befanden sich auch jene sechs Länder, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für den Auslandpreisvergleich herangezogen werden.

Die Resultate sind eindeutig, wie dem am Freitag veröffentlichten Newsletter des Preisüberwachers zu entnehmen ist. Die Schweiz gehöre bei den Herz-Kreislauf-Medikamenten in allen Kategorien zu den teuersten Ländern.

So seien patentabgelaufene Originalpräparate in den sechs aktuellen BAG-Ländern durchschnittlich 19 Prozent günstiger als in der Schweiz. Mit dem Einbezug weiterer Länder steige diese Differenz sogar noch weiter an. Dies bedeute, dass die aktuellen BAG-Länder im Durchschnitt zu den teuersten Ländern gehörten, schreibt der Preisüberwacher.

(Bild: Preisüberwachung)

Generika zu einem Drittel des Schweizer Preises

Ein ähnliches Bild präsentiere sich bei den patentgeschützten Medikamenten. Der Durchschnitt der BAG-Länder liege elf Prozent unter dem Preisniveau der Schweiz. Am massivsten sei der Preisunterschied jedoch bei den Generika. Diese seien im Vergleich zum Durchschnitt aller Länder in der Schweiz gut doppelt so teuer. In den aktuellen BAG-Ländern kosteten sie sogar nur rund einen Drittel des Schweizer Preises.

Der Preisüberwacher weist darauf hin, dass anders als bei den Originalmedikamenten die Preise der Generika vom BAG nicht mittels Auslandpreisvergleich festgesetzt werden, sondern aufgrund der sogenannten Abstandsregel. Diese bestimme, wie viel günstiger als das wirkstoffgleiche Original ein Generikum mindestens sein müsse.

Diese Regel behindert nach Einschätzung des Preisüberwachers den Preiswettbewerb, da sie als implizite Preisempfehlung betrachtet werden könne. Zudem sorge die Vergütungspraxis der Medikamente – Generika und Originale werden von der Krankenversicherung abzüglich Selbstbehalt bezahlt – dazu, dass der Anreiz der Patienten zum Bezug günstiger Präparate zu gering sei. Daraus resultierten die im europäischen Vergleich sehr hohen Schweizer Generikapreise.

(Bild: Preisüberwachung)

Preisdifferenz «besorgniserregend»

Die festgestellte Preisdifferenz zum Ausland ist in den Augen des Preisüberwachers besorgniserregend. Trotz verschiedener Massnahmen in den letzten Jahren seien die Schweizer Preise immer noch überhöht. Der Preisvergleich bestätige deshalb die langjährigen Forderungen der Preisüberwachung.

So verlangt er eine Erweiterung des Länderkorbs, weil die aktuellen BAG-Länder im Durchschnitt sowohl bei den patentabgelaufenen als auch bei den patentgeschützten Originalpräparaten relativ teuer sind. Weiter sei eine jährliche Preisüberprüfung aller Medikamente notwendig.

Ein Drittel der Medikamente sei immer noch mit einem Wechselkurs von 1.58 Euro/Franken bewertet, obwohl der Kurs seit mehr als fünf Jahren nicht mehr so hoch gewesen sei. Zudem müssten die effektiv im Ausland gewährten Rabatte einbezogen werden. Erfreulicherweise prüfe das BAG derzeit den Einbezug dieser Vergünstigungen sowie den Einbezug weiterer Länder.

Einführung von Festbetragssystem gefordert

Als notwendig erachtet der Preisüberwacher die Einführung eines Referenzpreis- beziehungsweise Festbetragssystems, wie dies bereits über 20 europäische Länder kennen und dessen Einführung auch für die Schweiz angezeigt wäre. Für alle patentabgelaufenen Originalmedikamente und Generika mit demselben Wirkstoff werde nur noch ein fixer Maximalbetrag, der sogenannte Festbetrag, durch die Krankenkasse vergütet, der sich an den günstigen Generika orientiere.

Damit werde der Preiswettbewerb gestärkt, da Hersteller von teuren Originalpräparaten und Generika den Anreiz hätten, ihre Preise dem Festbetrag anzunähern, um nicht Marktanteile zu verlieren. Ausserdem hätten Patienten verstärkt Anreize, günstige Präparate zu beziehen, die ihnen vollständig vergütet würden.

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