In Ob- und Nidwalden soll die Zahl der Schwäne in Landwirtschaftsgebieten halbiert werden. Der Bund hat der Regulierung der Populationen mit gezielten Eingriffen zugestimmt. Dabei dürfen auch Eier angestochen werden, um die Zahl der Jungtiere zu reduzieren.
Das Bundesamt für Umwelt genehmigte am Donnerstag zwei entsprechende Gesuche aus den beiden Halbkantonen unter Auflagen, wie Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität des Bundesamts für Umwelt (BAFU), am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Die bestandesregulierenden Massnahmen seien zunächst für fünf Jahre bewilligt worden, sagte Schnidrig. Gleichzeitig müssten die Kantone für eine Kaskade von Massnahmen sorgen. Dazu zählten etwa wo nötig Abschüsse einzelner Tiere, Fütterungsverbote und Präventionsaktionen wie Zäune, um die Schwäne von bestimmten Gebieten fernzuhalten.
Mit den Eingriffen an den Eiern wollen die Kantone die umstrittenen Schwanenpopulationen am Vierwaldstättersee, am Alpnacher-, Wichel- und Sarnersee über die Jahre halbieren. In Nidwalden soll ein Bestand von rund 40 Schwänen reduziert werden, in Obwalden einer von gegen 70 Tieren.
Die Tiere, die an Land grasen und teilweise auf landwirtschaftlichen Kulturen ihren Kot absetzen, richten gemäss Behördenangaben pro Jahr Schäden und Aufwand in der Höhe von mehreren zehntausend Franken an.
Bei Tierschützern umstrittene Einzelabschüsse hätten im Gegensatz zu anderen Kantonen in der Vergangenheit in Ob- und Nidwalden bislang keine Wirkung gezeigt und Artgenossen nicht vertrieben, sagte Reinhard Schnidrig vom BAFU. Möglicherweise seien Abschüsse im Umfeld von Flugplätzen, wo regelmässig Knalleffekte gegen Vogelschwärme eingesetzt würden, weniger wirksam.